Quelle: Fotolia / vencav
Die Abschöpfung der „Ãœberschusserlöse“ von Stromerzeugern, die in der Folge der Energiekrise 2022 entstanden sind, war rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die EU hatte nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine eine Notfallverordnung erlassen, die eine Abschöpfung der über eine festgelegte Obergrenze hinausgehenden Erlöse und ihre gezielte Verwendung zur Entlastung der Verbraucher vorsah. Die Erlöse aus dem Verkauf von Strom sollten auf die vor der Energiekrise bestehenden Erwartungen begrenzt werden.Deutschland hat diese Verordnung durch d
Donnerstag, 28.11.2024, 13:29 Uhr
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH