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Das Bundeskabinett hat am 13. März der vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes zugestimmt.
Der Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen“ wurde nach Angaben der Bundesregierung vom Kabinett ohne Aussprache, also auch ohne Änderungen, angenommen. Das BMWi will mit der Neufassung des EDL-G zum einen die Qualität der Audits anheben und zum anderen Unternehmen mit geringem Energieverbrauch von zusätz
Donnerstag, 14.03.2019, 13:40 Uhr
Armin Müller
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