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Die Bundesregierung löscht CO2-Emissionszertifikate aus dem Jahr 2023. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stilllegung von Kohlekraftwerken auch tatsächlich Emissionen mindert.
Das geschäftsführende Bundeskabinett hat am 2. April eine Mitteilung an die Europäische Kommission verabschiedet, mit der CO2-Emissionszertifikate gemäß Artikel 12 Absatz 4 der EU-Emissionshandelsrichtlinie gelöscht werden. Die Maßnahme betrifft Zertifikate aus den deutschen Auktionsmengen des EU-Emissionshandels und bezieht sich auf Emissionseinsparungen aus dem Jahr 2023. Diese resultieren aus d
Donnerstag, 3.04.2025, 11:57 Uhr
Susanne Harmsen
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