Der Bundesrat in Berlin. Quelle: Georg Eble
Der Bundesrat hat zum Gebäudemodernisierungsgesetz Stellung genommen und Änderungen vorgeschlagen. Außerdem wollen die Länder mehr Spielraum für Offshore-Windkraft.
Der Bundesrat hat am 12. Juni in seiner Tagung eine Stellungnahme zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Die Länderkammer schlägt darin mehrere Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen für Wohnungsunternehmen, Anpassungen bei der Länderöffnungsklausel sowie Änderungen bei der Verteilung von Kohlendioxid-Kosten.
Nach Auffassung des Bundesrates sollten große Wohnungsunternehmen und Genossenschaften die Klimaschutzziele nicht ausschließlich auf Ebene einzelner Gebäude erfüllen müssen. Stattdessen schlagen die Länder einen sogenannten Flottenansatz vor. Wohnungsunternehmen sollen ihre Verpflichtungen auch dadurch erfüllen können, dass sie die Treibhausgasemissionen ihres gesamten Gebäudebestands schrittweise senken und bis 2045 Treibhausgasneutralität erreichen.
Zugunsten von Ländern in der Pole PositionDarüber hinaus sprechen sich die Länder für eine Anpassung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Länderöffnungsklausel aus. Hintergrund ist, dass einige Bundesländer Klimaneutralität bereits vor dem Jahr 2045 erreichen wollen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollen die Länder deshalb die Möglichkeit erhalten, weitergehende Regelungen zu erlassen, die sich an den Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) orientieren.
Weitere Änderungsvorschläge betreffen Interimsbauten. So sollen bestehende Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte verlängert werden. Zudem sollen die Länder allgemeine Befreiungen für mehrere gleichartige Fälle erteilen können. Für bestimmte kleinere Gebäude wie Schul-Ersatzbauten schlägt der Bundesrat vor, die zulässige Nutzungsdauer unter erleichterten Anforderungen von bisher fünf auf zehn Jahre zu verlängern.
Auch bei der Aufteilung der Kohlendioxid-Kosten sehen die Länder Anpassungsbedarf. Nach ihrer Auffassung sollten Mieter in energetisch besonders schlechten Gebäuden stärker vor hohen Zusatzkosten geschützt werden.
Freie Bahn für Windstrom vom MeerNeben dem GModG
beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie. Die Länderkammer verabschiedete eine Entschließung zur verlässlichen Umsetzung des Ausbaus auf See. Eingebracht hatten sie Nordrhein-Westfalen und die Küstenländer Schleswig-Holstein sowie Niedersachsen.
Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßte die Entschließung. Nach Angaben des Verbandes greift die Entschließung mehrere Vorschläge der Branche auf. Dazu gehören ein Ausschreibungsmodell mit zweiseitigen Differenzverträgen (CfD), Regelungen für die freiwillige Rückgabe und schnelle Neuausschreibung von Offshore-Flächen sowie ein besserer Rahmen für grenzüberschreitende Kooperationen.
BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm erklärte, die Erfahrungen aus der geplatzten Offshorewind-Auktion 2025 und die ausgesetzten Ausschreibungen im Jahr 2026 hätten Reformbedarf beim bisherigen Ausschreibungsdesign aufgezeigt. Der Verband fordert daher laut eigener Aussage ein inflationsindexiertes, zweiseitiges CfD-Modell, um die Finanzierungsbedingungen und die Planungssicherheit für Projekte zu verbessern.
Flächenrückgabe regelnDer Bundesrat fordert auch eine Prüfung bereits vergebener Offshore-Windflächen. Der BWO hatte einen gesetzlich geregelten Mechanismus vorgeschlagen, mit dem Projektentwickler Flächen freiwillig zurückgeben können, falls eine Umsetzung wirtschaftlich nicht mehr möglich erscheint. Dadurch sollen Flächen und Netzanschlüsse schneller neu vergeben werden können. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass Total Energies ersteigerte Flächen in der Nordsee nun doch nicht selbst nutzen will (wir berichteten jeweils).
Positiv bewertet der Verband außerdem die Unterstützung für grenzüberschreitende Offshorewind-Projekte sowie das gesetzliche Ausbauziel von mindestens 70.000
MW Offshorewind-Leistung bis 2045. Eine vom BWO gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beauftragte Studie des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme zeigt, dass eine stärkere internationale Vernetzung von Offshore-Windparks die Stromerträge erhöhen und die Kosten senken könnte.
Als Nächstes wird sich die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum GModG rückäußern. Anschließend berät der Bundestag über den Gesetzentwurf. Nach einem Beschluss des Bundestages wird sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetz befassen. Zur Entschließung zum Offshorewind-Ausbau wird eine Stellungnahme des Bundestages erwartet.
Freitag, 12.06.2026, 17:58 Uhr
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