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Energie & Management > Politik - Bundesrat vertagt Novellierung der Heizkostenverordnung
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat vertagt Novellierung der Heizkostenverordnung

Der Bundesrat hat die Reform der Heizkostenverordnung kurzfristig von der Tagesordnung genommen, auch wegen umfangreicher Verbände-Stellungnahmen.
Anfang August hatte das Bundeskabinett die Neufassung der Heizkostenverordnung von 2009 verabschiedet. Die Bundesregierung setzt mit der Novelle die Vorgaben der EU-Effizienzrichtlinie von 2018 um. Diese verpflichtet zur Fernablesbarkeit der Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung, damit die Kunden auch unterjährige Verbrauchsinformationen und detailliertere Abrechnungsinformationen erhalten können.

Als Frist zur Umsetzung in nationales Recht hatte die EU den 25. Oktober 2020 gesetzt. Seit jenem Tag müssen neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler bereits fernablesbar sein. Davor eingebaute Technik, die diese Anforderung nicht erfüllt, muss bis spätestens 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht sein.

Nach der Verabschiedung durch das Kabinett muss die Verordnungsnovelle noch den Bundesrat passieren. Das sollte nun am 17. September geschehen. Nachdem allerdings die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und für Umwelt am 2. September die Novellierung vertagt haben, wird sich nun auch das Bundesrats-Plenum später im Herbst damit befassen.

Was an der bisherigen Fassung kritisiert wird

Die Gründe für die Verzögerung sind laut dem Verband mittelständischer Messdienste darauf zurückzuführen, dass umfangreiche Stellungnahmen der Verbände eingegangen seien, die geprüft werden müssten. Außerdem wolle der Umweltausschuss mit der Heizkostenverordnung eine Regelung miteinführen, um die Kosten CO2-Preises aufzuteilen.

Mehrere Verbände, darunter die Deneff sowie der Vedec, hatten bereits im März dieses Jahres bemängelt und klar gemacht, das sie nicht verstehen, warum bei Einführung eines CO2-Preises im Wärmemarkt immer noch keine Regelung zur Begrenzung der Umlagefähigkeit dieser Zusatzkosten vorliegt, um endlich auch Vermietern einen Anreiz zum Energiesparen zu geben. „Dies hätte in die Novelle der Heizkostenverordnung einfließen können“, so die Verbände.

Dirk Then, Geschäftsführer des Abrechnungsdiensleisters Kalo, bedauert die Verzögerung: „Das führt zur Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes.“

Donnerstag, 9.09.2021, 14:43 Uhr
Heidi Roider
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Bundesrat vertagt Novellierung der Heizkostenverordnung
Der Bundesrat hat die Reform der Heizkostenverordnung kurzfristig von der Tagesordnung genommen, auch wegen umfangreicher Verbände-Stellungnahmen.
Anfang August hatte das Bundeskabinett die Neufassung der Heizkostenverordnung von 2009 verabschiedet. Die Bundesregierung setzt mit der Novelle die Vorgaben der EU-Effizienzrichtlinie von 2018 um. Diese verpflichtet zur Fernablesbarkeit der Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung, damit die Kunden auch unterjährige Verbrauchsinformationen und detailliertere Abrechnungsinformationen erhalten können.

Als Frist zur Umsetzung in nationales Recht hatte die EU den 25. Oktober 2020 gesetzt. Seit jenem Tag müssen neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler bereits fernablesbar sein. Davor eingebaute Technik, die diese Anforderung nicht erfüllt, muss bis spätestens 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht sein.

Nach der Verabschiedung durch das Kabinett muss die Verordnungsnovelle noch den Bundesrat passieren. Das sollte nun am 17. September geschehen. Nachdem allerdings die Bundesratsausschüsse für Wirtschaft und für Umwelt am 2. September die Novellierung vertagt haben, wird sich nun auch das Bundesrats-Plenum später im Herbst damit befassen.

Was an der bisherigen Fassung kritisiert wird

Die Gründe für die Verzögerung sind laut dem Verband mittelständischer Messdienste darauf zurückzuführen, dass umfangreiche Stellungnahmen der Verbände eingegangen seien, die geprüft werden müssten. Außerdem wolle der Umweltausschuss mit der Heizkostenverordnung eine Regelung miteinführen, um die Kosten CO2-Preises aufzuteilen.

Mehrere Verbände, darunter die Deneff sowie der Vedec, hatten bereits im März dieses Jahres bemängelt und klar gemacht, das sie nicht verstehen, warum bei Einführung eines CO2-Preises im Wärmemarkt immer noch keine Regelung zur Begrenzung der Umlagefähigkeit dieser Zusatzkosten vorliegt, um endlich auch Vermietern einen Anreiz zum Energiesparen zu geben. „Dies hätte in die Novelle der Heizkostenverordnung einfließen können“, so die Verbände.

Dirk Then, Geschäftsführer des Abrechnungsdiensleisters Kalo, bedauert die Verzögerung: „Das führt zur Verunsicherung in der Branche – und das auf Kosten des Klimaschutzes.“

Donnerstag, 9.09.2021, 14:43 Uhr
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