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Die Behörde hat erklärt, dass trotz Corona-Pandemie die Fristen für die wettbewerbliche Marktkommunikation grundsätzlich eingehalten werden müssen.
Die Beschlusskammern 6 und 7, die für die Regulierung des Strom- und Gasnetzzugangs zuständig sind, haben mitgeteilt, dass sie ein generelles Aussetzen von Prozessfristen „nicht für sachgerecht“ halten. Eine Reihe von Anfragen sei an die Behörde herangetragen worden, wie beim Lieferanten- oder Messstellenbetreiberwechsel oder bei Abrechnungsprozessen angesichts der aktuellen Krisensitu
Donnerstag, 19.03.2020, 14:47 Uhr
Fritz Wilhelm
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