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Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat das Verfahren gestartet, das Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen festlegt.
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat gemäß „RAMEN Gas“ ein Verfahren eingeleitet. RAMEN Gas betrifft die Festlegung eines gesetzlichen Rahmens für die Gasnetzentgelte. Das Verfahren dient der Festlegung von Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen. Zugrunde liegt §
Mittwoch, 21.01.2026, 12:53 Uhr
Susanne Harmsen
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