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Die Bundesnetzagentur hat einen Antrag der deutschen Übertragungsnetzbetreiber abgelehnt, an Speicher im Regelleistungsmarkt strengere Maßstäbe als an andere Anlagen anzulegen.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat einen weitreichenden Beschluss für den Zugang von Speichern zum Regelleistungsmarkt gefasst. Wie jetzt bekannt wurde, lehnte die Behörde am 2. Mai dieses Jahres einen Antrag der vier Übertragungsnetzbetreiber ab, von Speichern im Rahmen der Präqualifizierung eine Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten zu verlangen. Demnach werden diese nun wie andere
Donnerstag, 9.05.2019, 17:12 Uhr
Fritz Wilhelm
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