Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat nach Konsultation festgelegt, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) beschaffte Regelleistung schneller vergütet bekommen.
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist ein Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28. August 2023 rechtskräftig geworden. Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat darin eine Festlegung verfahrensregulierter Kosten im Zusammenhang mit der Regelleistung erlassen.Sie betrifft die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland: 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW. Demnach darf jede
Freitag, 8.09.2023, 12:17 Uhr
Susanne Harmsen
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