Bild: Jonas Rosenberger / E&M
Der Bundesfinanzhof lässt den steuerlichen Querverbund, bei dem Stadtwerke zum Beispiel Nahverkehrsverluste steuersparend mit Energiegewinnen verrechnen, EU-rechtlich überprüfen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) bitte den Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) um Klärung, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt, teilte das oberste deutsche Finanzgericht am 24. Oktober mit.Es geht dabei um die Frage, ob Kommunen o
Freitag, 25.10.2019, 13:14 Uhr
Peter Focht
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