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Energie & Management > Wasserstoff - Bund hört Verbände zur Wasserstoffnetzregulierung an
Quelle: HanseWerk Natur GmbH
Wasserstoff

Bund hört Verbände zur Wasserstoffnetzregulierung an

Der Bund will den Regulierungsrahmen für das H2-Netz in einer Wasserstoffnetzengeltverordnung abstecken. Ein Entwurf liegt vor. Bis zum 10. September können sich Verbände dazu äußern.
Mit der Wasserstoffnetzentgeltverordnung − kurz Wasserstoff-NEV − will das Bundeswirtschaftsministerium den regulatorischen Rahmen für den leitungsgebundenen Transport von Wasserstoff schaffen. Den Entwurf hierzu hat das Ministerium am 8. September in die Verbändeanhörung gegeben. Zwei Tage, sprich bis zum 10. September, 16.30 Uhr, haben diese Zeit, auf den Entwurf zu reagieren. Noch am 22. September will das Bundeswirtschaftsministerium die Verordnung im Kabinett beschließen.

Von den Vorgaben der Verordnung betroffen sind die Errichtung und der Betrieb reiner Wasserstoffnetze sowie die Bestimmung der Kosten, die sich aus der Umstellung von Gasnetzen auf Wasserstoff ergeben. 

Wie dem 32-seitigen Entwurfspapier zu entnehmen ist, zielt die Wasserstoff-NEV darauf ab, einen "transparenten regulatorischen Rahmen zu schaffen, der eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die betroffenen Marktteilnehmer gewährleistet". Grundsätze, "zu denen Betreiber von Wasserstoffnetzen den Kunden Entgelte für den Zugang zu ihren Netzen in Rechnung stellen dürfen" sollen darin festgelegt werden. 

Regulierung des Gasnetzbetriebes als Basis

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden sich bereits Eckpunkte zur Bildung von Entgelten für den Zugang zu Wasserstoffnetzen. Es lässt den Betreibern von Wasserstoffnetzen offen, ob sie sich der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterwerfen oder nicht (wir berichteten). Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums adressiert nur diejenigen, die sich freiwillig für eine Regulierung entscheiden. Angelehnt an den Regulierungsvorgaben aus dem Bereich des Gasnetzbetriebs zielt die Wasserstoff-NEV auf die Schaffung eines "wirksamen Wettbewerbs durch diskriminierungsfreien Netzzugang für Dritte im Wasserstoffmarkt". 

Abweichungen von der Gasmarktregulierung soll es laut dem Entwurf in Bereichen geben, in denen dies aufgrund der Reife des Wasserstoffmarktes während der Hochlaufphase geboten erscheint. Ein Beispiel: Der Verordnungsentwurf berücksichtigt etwa, dass viele Wasserstoffprojekte aktuell im Rahmen der IPCEI-Vorhaben eine Förderung erhalten. Dieses Zuschüsse sind laut Entwurf bei der Ermittlung der Netzkosten abzuziehen. Zuschüsse, die nach der Inbetriebnahme des Netzes fließen, sollen dagegen als Erlös Berücksichtigung finden. 

Dieser erste rechtliche Rahmen solle laut dem Ministerium so lange gelten, bis entsprechende Vorgaben auf europäischer Ebene in diesem Bereich vorliegen und, wo notwendig, ins nationale Recht umgesetzt werden. 

Der Referentenentwurf der "Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung" ist auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums einsehbar.

Donnerstag, 9.09.2021, 12:58 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Wasserstoff - Bund hört Verbände zur Wasserstoffnetzregulierung an
Quelle: HanseWerk Natur GmbH
Wasserstoff
Bund hört Verbände zur Wasserstoffnetzregulierung an
Der Bund will den Regulierungsrahmen für das H2-Netz in einer Wasserstoffnetzengeltverordnung abstecken. Ein Entwurf liegt vor. Bis zum 10. September können sich Verbände dazu äußern.
Mit der Wasserstoffnetzentgeltverordnung − kurz Wasserstoff-NEV − will das Bundeswirtschaftsministerium den regulatorischen Rahmen für den leitungsgebundenen Transport von Wasserstoff schaffen. Den Entwurf hierzu hat das Ministerium am 8. September in die Verbändeanhörung gegeben. Zwei Tage, sprich bis zum 10. September, 16.30 Uhr, haben diese Zeit, auf den Entwurf zu reagieren. Noch am 22. September will das Bundeswirtschaftsministerium die Verordnung im Kabinett beschließen.

Von den Vorgaben der Verordnung betroffen sind die Errichtung und der Betrieb reiner Wasserstoffnetze sowie die Bestimmung der Kosten, die sich aus der Umstellung von Gasnetzen auf Wasserstoff ergeben. 

Wie dem 32-seitigen Entwurfspapier zu entnehmen ist, zielt die Wasserstoff-NEV darauf ab, einen "transparenten regulatorischen Rahmen zu schaffen, der eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die betroffenen Marktteilnehmer gewährleistet". Grundsätze, "zu denen Betreiber von Wasserstoffnetzen den Kunden Entgelte für den Zugang zu ihren Netzen in Rechnung stellen dürfen" sollen darin festgelegt werden. 

Regulierung des Gasnetzbetriebes als Basis

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden sich bereits Eckpunkte zur Bildung von Entgelten für den Zugang zu Wasserstoffnetzen. Es lässt den Betreibern von Wasserstoffnetzen offen, ob sie sich der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterwerfen oder nicht (wir berichteten). Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums adressiert nur diejenigen, die sich freiwillig für eine Regulierung entscheiden. Angelehnt an den Regulierungsvorgaben aus dem Bereich des Gasnetzbetriebs zielt die Wasserstoff-NEV auf die Schaffung eines "wirksamen Wettbewerbs durch diskriminierungsfreien Netzzugang für Dritte im Wasserstoffmarkt". 

Abweichungen von der Gasmarktregulierung soll es laut dem Entwurf in Bereichen geben, in denen dies aufgrund der Reife des Wasserstoffmarktes während der Hochlaufphase geboten erscheint. Ein Beispiel: Der Verordnungsentwurf berücksichtigt etwa, dass viele Wasserstoffprojekte aktuell im Rahmen der IPCEI-Vorhaben eine Förderung erhalten. Dieses Zuschüsse sind laut Entwurf bei der Ermittlung der Netzkosten abzuziehen. Zuschüsse, die nach der Inbetriebnahme des Netzes fließen, sollen dagegen als Erlös Berücksichtigung finden. 

Dieser erste rechtliche Rahmen solle laut dem Ministerium so lange gelten, bis entsprechende Vorgaben auf europäischer Ebene in diesem Bereich vorliegen und, wo notwendig, ins nationale Recht umgesetzt werden. 

Der Referentenentwurf der "Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen und zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung" ist auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums einsehbar.

Donnerstag, 9.09.2021, 12:58 Uhr
Davina Spohn

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