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Energie & Management > Smart Meter - BSI lenkt im Smart-Meter-Streit ein
Bild: Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter Bild: EVM, Sascha Ditscher
Smart Meter

BSI lenkt im Smart-Meter-Streit ein

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die sofortige Vollziehung der Markterklärung gegenüber einer Reihe von Messstellenbetreibern aufgehoben.
In einem Beschluss vom 4. März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Vollziehung der Allgemeinverfügung zum Einbau intelligenter Messsysteme ausgesetzt. Grund dafür war eine Beschwerde eines nicht näher genannten Anbieters von Messsystemen aus Aachen, der von der Energierechtskanzlei Assmann Peiffer vertreten wurde.
 
Parallel haben 47 Messstellenbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme geklagt. Ein Sprecher der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), die die kommunalen Messstellenbetreiber vertritt, wies darauf hin, das BSI habe nun auch in allen anderen Verfahren reagiert, eben auch im Eilverfahren, das BBH begleitet hat. „Die Behörde hob die angegriffenen Entscheidungen zur sofortigen Vollziehung auf und hat angekündigt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen“, heißt es seitens BBH. Deren Mandanten hatten moniert, dass sich die Einbaupflicht auf Smart Meter Gateways erstrecke, die nicht den vollen vom Messstellenbetriebsgesetz geforderten Funktionsumfang hätten.
 
In einer Stellungnahme erklärte das BSI, es habe die sofortige Vollziehung der sogenannten Markterklärung gegenüber den Klägern aufgehoben. „Davon nicht betroffen ist die Markterklärung selbst. Die Klagen vor dem VG Köln entfalten damit wieder ihre aufschiebende Wirkung“, so ein Sprecher der Behörde auf Anfrage. „Die Verwaltungsgerichte haben bislang im Eilrechtsschutz entschieden. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die Parteien werden sich in diesem Rahmen nun auch mit den Argumenten aus der Entscheidung des OVG-Münster auseinandersetzen“, kündigte der Sprecher an.
 
Jost Eder, Rechtsanwalt und Partner bei BBH erklärte nach der Entscheidung des BSI: „Nachdem das Eilverfahren nun im Sinne unserer Mandanten beendet ist, steht die eigentliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Hier wird sich das BSI und 
parallel gegebenenfalls auch der Gesetzgeber neu positionieren müssen, wie ein Roll-out mit voll funktionsfähigen Messsystemen auf den Weg gebracht werden kann.“
 
Mit einem Abschluss des Hauptsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln rechnet man bei BBH nicht vor dem dritten oder gar vierten Quartal dieses Jahres.
 

Dienstag, 16.03.2021, 17:37 Uhr
Fritz Wilhelm
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Bild: Mitarbeiter beim Einbau eines Smart Meter Bild: EVM, Sascha Ditscher
Smart Meter
BSI lenkt im Smart-Meter-Streit ein
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die sofortige Vollziehung der Markterklärung gegenüber einer Reihe von Messstellenbetreibern aufgehoben.
In einem Beschluss vom 4. März dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Vollziehung der Allgemeinverfügung zum Einbau intelligenter Messsysteme ausgesetzt. Grund dafür war eine Beschwerde eines nicht näher genannten Anbieters von Messsystemen aus Aachen, der von der Energierechtskanzlei Assmann Peiffer vertreten wurde.
 
Parallel haben 47 Messstellenbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme geklagt. Ein Sprecher der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), die die kommunalen Messstellenbetreiber vertritt, wies darauf hin, das BSI habe nun auch in allen anderen Verfahren reagiert, eben auch im Eilverfahren, das BBH begleitet hat. „Die Behörde hob die angegriffenen Entscheidungen zur sofortigen Vollziehung auf und hat angekündigt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen“, heißt es seitens BBH. Deren Mandanten hatten moniert, dass sich die Einbaupflicht auf Smart Meter Gateways erstrecke, die nicht den vollen vom Messstellenbetriebsgesetz geforderten Funktionsumfang hätten.
 
In einer Stellungnahme erklärte das BSI, es habe die sofortige Vollziehung der sogenannten Markterklärung gegenüber den Klägern aufgehoben. „Davon nicht betroffen ist die Markterklärung selbst. Die Klagen vor dem VG Köln entfalten damit wieder ihre aufschiebende Wirkung“, so ein Sprecher der Behörde auf Anfrage. „Die Verwaltungsgerichte haben bislang im Eilrechtsschutz entschieden. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die Parteien werden sich in diesem Rahmen nun auch mit den Argumenten aus der Entscheidung des OVG-Münster auseinandersetzen“, kündigte der Sprecher an.
 
Jost Eder, Rechtsanwalt und Partner bei BBH erklärte nach der Entscheidung des BSI: „Nachdem das Eilverfahren nun im Sinne unserer Mandanten beendet ist, steht die eigentliche Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Hier wird sich das BSI und 
parallel gegebenenfalls auch der Gesetzgeber neu positionieren müssen, wie ein Roll-out mit voll funktionsfähigen Messsystemen auf den Weg gebracht werden kann.“
 
Mit einem Abschluss des Hauptsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln rechnet man bei BBH nicht vor dem dritten oder gar vierten Quartal dieses Jahres.
 

Dienstag, 16.03.2021, 17:37 Uhr
Fritz Wilhelm

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