Nachdem sich bereits die Automobilindustrie über ihren Verband VDA sowie der Bundesverband THG Quote für eine höhere Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ausgesprochen haben, legen nun auch die im Bundesverband Bioenergie (BBE) organisierten Biokraftstoffverbände ihre Positionen vor.
In einem gemeinsamen Papier sprechen sich die Verbände angesichts der bevorstehenden Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) für eine Anhebung der THG-Quote auf mindestens 37 Prozent im Jahr 2030 aus. „Sowohl für bestehende als auch neu zugelassene Quotenerfüllungsoptionen bedarf es eines ambitionierten THG-Quotenniveaus, um vorhandene und zukünftige, das heißt absehbare zusätzliche Potenziale, vollumfänglich auszuschöpfen“, heißt es von den Verbänden. Eine Anhebung der THG-Quote auf mindestens 37 Prozent im Jahr 2030 sorge dafür, „dass das Potenzial aller verfügbaren Quotenerfüllungsoptionen zugunsten einer optimalen CO2-Reduktion im Verkehrssektor ausgeschöpft wird und Substitutionseffekte vermieden werden“, so der Vorschlag. Bislang sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für 2030 eine THG-Minderungsquote von 25 Prozent vor.
„Nötige Marktanreize“ setzen
Das Positionspapier der Biokraftstoffverbände im BBE berücksichtigt bei der Anhebung der Quote auf 37 Prozent bereits Mehrfachanrechnungen, die zum Beispiel für Ladestrom oder grüner Wasserstoff erfolgen können. Sollten solche derzeit noch geltenden Multiplikatoren künftig wegfallen, würde nach Ansicht der Verbände auch eine THG-Quotenhöhe von mindestens 20 Prozent im Jahr 2030 ausreichen, um die „nötigen Marktanreize“ zu setzen.
Um einen erneuten Verfall bei den Quotenpreisen zu verhindern, mit dem die Branche seit zwei Jahren wegen mutmaßlich falsch deklarierten Mengen fortschrittlicher Biokraftstoffe aus dem Ausland zu kämpfen hat, fordern die Verbände, die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe bereits 2027 anzuheben. Die Biokraftstoffverbände befürchten für das Jahr einen „erneuten drastischen Verfall des Quotenpreises“, wenn ausgesetzte Überhänge dann in den Markt kommen.
Durch die großen Importmengen dieser Kraftstoffe, die in den vergangenen Jahren in den Markt gelangten, ist es zu einer massiven Übererfüllung der Quoten gekommen. Als Gegenmaßnahme will das Bundesumweltministerium eine Übertragung von THG-Quote auf die Jahre 2025 und 2026 aussetzen, um die Quote in den beiden Jahren zu stabilisieren. Die Mineralölunternehmen, die gesetzlich zur CO2-Minderung verpflichtet sind, sollen in den beiden Jahren nur die Erfüllungsoptionen nutzen, die in diesen Jahren eingesetzt wurden. Die Überhänge können stattdessen auf das Jahr 2027 übertragen werden.
Obergrenze von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse
Weitere Anpassungsvorschläge der Biokraftstoffverbände betreffen die Obergrenze von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse, die aufgrund „hoher Verfügbarkeit nachhaltiger Biomasserohstoffe“ aus heimischer und europäischer Landwirtschaft von derzeit 4,4 Prozent auf 5,3 Prozent steigen soll.
Zudem schlagen die Verbände einen automatischen Quoten-Anpassungsmechanismus für fortschrittliche Biokraftstoffe und für „renewable fuels of non-biological origin“ (RFNBO) vor, um Verdrängungseffekte zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energieträgern zu vermeiden.
Auch plädieren die Verbände weiterhin dafür, die THG-Quotenvorgabe auch auf Treib- und Kraftstoffe zu beziehen, die für die Luft- und Schifffahrt in den Verkehr gebracht werden, um Emissionsreduzierungen bei allen Verkehrsträgern zu erzielen.
Um zeitnah auf Marktveränderungen reagieren zu können, sprechen sich die Verbände dafür aus, dass die Bundesregierung künftig einen jährlichen Bericht zum THG-Quotengesetz vorlegen sollte.
Das Positionspapier der Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft steht im Internet zur Verfügung.
Nachdem sich bereits die Automobilindustrie über ihren Verband VDA sowie der Bundesverband THG Quote für eine höhere Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ausgesprochen haben, legen nun auch die im Bundesverband Bioenergie (BBE) organisierten Biokraftstoffverbände ihre Positionen vor.
In einem gemeinsamen Papier sprechen sich die Verbände angesichts der bevorstehenden Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) für eine Anhebung der THG-Quote auf mindestens 37 Prozent im Jahr 2030 aus. „Sowohl für bestehende als auch neu zugelassene Quotenerfüllungsoptionen bedarf es eines ambitionierten THG-Quotenniveaus, um vorhandene und zukünftige, das heißt absehbare zusätzliche Potenziale, vollumfänglich auszuschöpfen“, heißt es von den Verbänden. Eine Anhebung der THG-Quote auf mindestens 37 Prozent im Jahr 2030 sorge dafür, „dass das Potenzial aller verfügbaren Quotenerfüllungsoptionen zugunsten einer optimalen CO2-Reduktion im Verkehrssektor ausgeschöpft wird und Substitutionseffekte vermieden werden“, so der Vorschlag. Bislang sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für 2030 eine THG-Minderungsquote von 25 Prozent vor.
„Nötige Marktanreize“ setzen
Das Positionspapier der Biokraftstoffverbände im BBE berücksichtigt bei der Anhebung der Quote auf 37 Prozent bereits Mehrfachanrechnungen, die zum Beispiel für Ladestrom oder grüner Wasserstoff erfolgen können. Sollten solche derzeit noch geltenden Multiplikatoren künftig wegfallen, würde nach Ansicht der Verbände auch eine THG-Quotenhöhe von mindestens 20 Prozent im Jahr 2030 ausreichen, um die „nötigen Marktanreize“ zu setzen.
Um einen erneuten Verfall bei den Quotenpreisen zu verhindern, mit dem die Branche seit zwei Jahren wegen mutmaßlich falsch deklarierten Mengen fortschrittlicher Biokraftstoffe aus dem Ausland zu kämpfen hat, fordern die Verbände, die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe bereits 2027 anzuheben. Die Biokraftstoffverbände befürchten für das Jahr einen „erneuten drastischen Verfall des Quotenpreises“, wenn ausgesetzte Überhänge dann in den Markt kommen.
Durch die großen Importmengen dieser Kraftstoffe, die in den vergangenen Jahren in den Markt gelangten, ist es zu einer massiven Übererfüllung der Quoten gekommen. Als Gegenmaßnahme will das Bundesumweltministerium eine Übertragung von THG-Quote auf die Jahre 2025 und 2026 aussetzen, um die Quote in den beiden Jahren zu stabilisieren. Die Mineralölunternehmen, die gesetzlich zur CO2-Minderung verpflichtet sind, sollen in den beiden Jahren nur die Erfüllungsoptionen nutzen, die in diesen Jahren eingesetzt wurden. Die Überhänge können stattdessen auf das Jahr 2027 übertragen werden.
Obergrenze von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse
Weitere Anpassungsvorschläge der Biokraftstoffverbände betreffen die Obergrenze von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse, die aufgrund „hoher Verfügbarkeit nachhaltiger Biomasserohstoffe“ aus heimischer und europäischer Landwirtschaft von derzeit 4,4 Prozent auf 5,3 Prozent steigen soll.
Zudem schlagen die Verbände einen automatischen Quoten-Anpassungsmechanismus für fortschrittliche Biokraftstoffe und für „renewable fuels of non-biological origin“ (RFNBO) vor, um Verdrängungseffekte zwischen den verschiedenen erneuerbaren Energieträgern zu vermeiden.
Auch plädieren die Verbände weiterhin dafür, die THG-Quotenvorgabe auch auf Treib- und Kraftstoffe zu beziehen, die für die Luft- und Schifffahrt in den Verkehr gebracht werden, um Emissionsreduzierungen bei allen Verkehrsträgern zu erzielen.
Um zeitnah auf Marktveränderungen reagieren zu können, sprechen sich die Verbände dafür aus, dass die Bundesregierung künftig einen jährlichen Bericht zum THG-Quotengesetz vorlegen sollte.
Das Positionspapier der Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft steht im Internet zur Verfügung.