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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat kurzfristig einen neuen Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 im Hinblick auf Bioenergie an die Verbände versendet.
Nur einen Tag bekamen die Verbände Zeit zur Stellungnahme über geplante Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 im Hinblick auf Bioenergie. Das empört die Verbände, mehr noch aber der Inhalt der vorgesehenen Änderungen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht enormen Nachbesserungsbedarf an der Novelle. BEE-Präsidentin Simone Peter nannte sie „einen Leitfaden zum Ausstieg“ aus der Bioenergie.
„Käme das Paket in dieser Form, würde die Nutzung von Biogas zur Erzeugung von Strom und nachhaltiger Wärme in absehbarer Zeit auf einige wenige Anlagen reduziert, und vorhandene Potenziale würden vernichtet statt mobilisiert“, sagte Peter. Der übersandte Entwurf enttäusche auf ganzer Linie. Dach- und Fachverbände hatten die Ankündigung des Biomassepakets des BMWK im Sommer begrüßt, weil Biogas als flexibel steuerbares, dezentrales Back-up für die fluktuierenden Quellen Wind und Solar ebenso gebraucht wird wie für die derzeit geplanten Wärmenetze.
Konkrete Kritikpunkte
Auch als Quelle für erneuerbares Gas sei es unverzichtbar. „Statt Planungssicherheit für einen Zukunftssektor zu schaffen, werden neue Unsicherheiten erzeugt“, kritisierte Peter den Gesetzentwurf. Es fehle eine ausreichende Anhebung des Ausschreibungsvolumens, die den Anlagen eine Perspektive gibt. Auch die im Entwurf skizzierten Flexibilitätsanforderungen seien viel zu hoch, da sie darüber hinaus mit deutlich zu geringen Anreizen flankiert werden sollen. „Eine auskömmliche Flexprämie kommt uns volkswirtschaftlich immer noch günstiger als die geplanten H2-ready-Gaskraftwerke“, erinnerte die Präsidentin.
Außerdem schaffe regionale Flexibilität Wertschöpfung, mehr Systemstabilität und sei klimaneutral, argumentierte sie. Auch die geplante Betriebsstundenregelung sieht der BEE kritisch. Diese sieht vor, dass Betriebsstunden, die in Halblast gefahren werden, vom verfügbaren Kontingent als ganze Stunde abgezogen werden. Somit hätte ein Teillastbetrieb im Sommer unmittelbar negative Auswirkungen auf die Betriebsmöglichkeiten im Winter. Eine erneuerbare Wärmeversorgung mit Biogas würde damit deutlich eingeschränkt.
Jetzt überbrücken, später ändern
„Insgesamt bleibt der Eindruck, dass dieses Paket weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt und die berechtigten Zukunftssorgen der Branche nicht ausreichend berücksichtigt“, schloss Peter. Dabei dränge die Zeit, weil viele hundert Biogasanlagen unmittelbar vor dem Ende ihrer EEG-Förderung stehen und eine Anschlussperspektive benötigen. Andernfalls drohe ihre Stilllegung oder sogar der Rückbau.
„Da eine umfassende Anpassung in dieser Legislatur schwierig werden dürfte, plädieren wir stattdessen erneut für eine Übergangslösung, in der das Ausschreibungsvolumen für 2025 einmalig auf 1.800 MW angehoben wird“, wiederholte die Präsidentin eine Branchenforderung. Alle weiteren Festlegungen seien dann mit Bedacht und Umsicht in der nächsten Legislaturperiode zu treffen.
Freitag, 6.12.2024, 14:37 Uhr
Susanne Harmsen
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