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Die Pipeline Nord Stream 2 würde, wenn sie jemals in Betrieb ginge, den Regeln des europäischen Gasbinnenmarktes unterworfen.
Bis 2019 galten für Pipelines, die Gas aus Drittstaaten in die EU brachten oder umgekehrt, die Regeln des Binnenmarktes nur eingeschränkt. Auf Druck vor allem der osteuropäischen Mitgliedsstaaten wurde die Gasrichtlinie mit Wirkung vom 23. Mai 2019 dahingehend geändert, dass ihre Vorschriften auch für Gasleitungen mit Drittstaaten gelten.
Mittwoch, 27.11.2024, 13:47 Uhr
Tom Weingärtner
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