Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Rechtsanwältin Astrid Meyer-Hetling von der Kanzlei BBH ordnet das Urteil des Bundesgerichtshofes über die Mitwirkung von Stadträten bei der Vergabe von Netzkonzession ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH) schafft Rechtssicherheit mit seiner jüngsten Entscheidung aus dem Bereich der Konzessionsverfahren und Netzübernahmen für Kommunen und ihre Eigenbetriebe beziehungsweise Eigengesellschaften: Die Mitwirkung von Stadträten, die zugleich im Auftrag der Stadt oder als deren Vertreter Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke sind (sogenannte Doppelmandatsträger), am Stadtratsb
Freitag, 8.05.2020, 13:35 Uhr
Redaktion
© 2024 Energie & Management GmbH