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Energie & Management > Lng-Terminal - Betrieb ohne Landstrom beschäftigt Gericht
Quelle: Shutterstock / Igor Grochev
Lng-Terminal

Betrieb ohne Landstrom beschäftigt Gericht

Anders als eigentlich geplant läuft das Rügener LNG-Terminal ohne Landstrom. Ein Bundesgericht soll nun klären, ob es daher ein zusätzliches Genehmigungsverfahren braucht. 
Die ursprünglich für das Rügener LNG-Terminal geplante, aber nicht installierte Landstromanbindung beschäftigt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort hat der Terminaltreiber Deutsche Regas Klage gegen ein laufendes Verfahren des „StALU Vorpommern“ (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) eingelegt. Die Behörde hält eine Änderungsgenehmigung für nötig, da das Terminal entgegen dem ursprünglichen Antrag ohne Landstromanbindung mittels KWK läuft. Das zuständige Schweriner Umweltministerium bestätigte die Klage, über die zuvor der NDR berichtet hatte. 

Das Terminal setzt statt der ursprünglich geplanten Anlage auf Generatoren zur Stromerzeugung, was Emissionen verursacht. Katalysatoren und Schallschutzeinrichtungen sollen diese reduzieren. 

Übergangsfrist läuft aus 

Das Gericht sowie die Verfahrensbeteiligten wollten sich nicht inhaltlich zum Rechtsstreit äußern. Laut Gericht soll am 3. Dezember in Leipzig öffentlich verhandelt werden. Demnach geht es um zwei Klagen. Auch Gerichtsentscheidungen könnten dann schon fallen. „Normalerweise ist noch am Verhandlungstag mit einer Verkündung zu rechnen“, schrieb eine Gerichtssprecherin. Dies hinge aber vom Verlauf ab. 

Nach früheren Angaben des Umweltministeriums darf die Deutsche Regas noch bis Ende des Jahres das Terminal auch ohne Änderungsgenehmigung ohne Landstrom betreiben. Eine entsprechende Übergangsfrist war demnach im Sommer verlängert worden.

Donnerstag, 27.11.2025, 16:27 Uhr
dpa
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Betrieb ohne Landstrom beschäftigt Gericht
Anders als eigentlich geplant läuft das Rügener LNG-Terminal ohne Landstrom. Ein Bundesgericht soll nun klären, ob es daher ein zusätzliches Genehmigungsverfahren braucht. 
Die ursprünglich für das Rügener LNG-Terminal geplante, aber nicht installierte Landstromanbindung beschäftigt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort hat der Terminaltreiber Deutsche Regas Klage gegen ein laufendes Verfahren des „StALU Vorpommern“ (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) eingelegt. Die Behörde hält eine Änderungsgenehmigung für nötig, da das Terminal entgegen dem ursprünglichen Antrag ohne Landstromanbindung mittels KWK läuft. Das zuständige Schweriner Umweltministerium bestätigte die Klage, über die zuvor der NDR berichtet hatte. 

Das Terminal setzt statt der ursprünglich geplanten Anlage auf Generatoren zur Stromerzeugung, was Emissionen verursacht. Katalysatoren und Schallschutzeinrichtungen sollen diese reduzieren. 

Übergangsfrist läuft aus 

Das Gericht sowie die Verfahrensbeteiligten wollten sich nicht inhaltlich zum Rechtsstreit äußern. Laut Gericht soll am 3. Dezember in Leipzig öffentlich verhandelt werden. Demnach geht es um zwei Klagen. Auch Gerichtsentscheidungen könnten dann schon fallen. „Normalerweise ist noch am Verhandlungstag mit einer Verkündung zu rechnen“, schrieb eine Gerichtssprecherin. Dies hinge aber vom Verlauf ab. 

Nach früheren Angaben des Umweltministeriums darf die Deutsche Regas noch bis Ende des Jahres das Terminal auch ohne Änderungsgenehmigung ohne Landstrom betreiben. Eine entsprechende Übergangsfrist war demnach im Sommer verlängert worden.

Donnerstag, 27.11.2025, 16:27 Uhr
dpa

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