Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Das Europäische Gericht in Luxemburg hat die Regeln für die Kostenteilung auf Interkonnektoren zwischen EU-Staaten kassiert.
Im gemeinsamen Elektrizitätsbinnenmarkt sind die Interkonnektoren zwischen den Gebotszonen ein Engpass. Um die begrenzten Kapazitäten möglichst optimal zu nutzen, müssen die grenzüberschreitenden Leitungen durch Redispatch und Countertrading entlastet werden.Die dabei entstehenden Kosten werden zwischen den beteiligten Übertragungsnetzbetreibern (TSO, Transmission System Operator) aufgetei
Mittwoch, 25.09.2024, 17:05 Uhr
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH