Bild: Jonas Rosenberger
Nach der Ablehnung des Mischpreisverfahrens durch das OLG Düsseldorf gilt ab 30. Juli wieder das früher gültige Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte am 22. Juli das im Oktober 2018 von der Bundesnetzagentur eingeführte Mischpreisverfahren auf dem Regelenergiemarkt für unzulässig erklärt. Als Begründung nannte der Senat die Verwendung
Dienstag, 23.07.2019, 16:36 Uhr
Peter Koller
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