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Energie & Management > Regulierung - 24-Stunden-Lieferantenwechsel muss ab Juni klappen
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Regulierung

24-Stunden-Lieferantenwechsel muss ab Juni klappen

Die Bundesnetzagentur hat die Frist für die operative Umsetzung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels verlängert. Neuer Stichtag ist der 6. Juni 2025.
Die Einwände haben gewirkt. Die Bundesagentur berichtet von zahlreichen Rückmeldungen zur Umsetzung der vorgesehenen Änderungen bei der Marktkommunikation. Viele Unternehmen hätten darauf hingewiesen, dass sie die Software für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel erst Mitte des ersten Quartals 2025 bekommen und ihnen daher nur wenig Zeit zum Implementieren und Testen der Technik bleibe. Nach den bisherigen Überlegungen der Regulierungsbehörde hätte der Lieferantenwechsel ab 4. April 2025 funktionieren müssen. Jetzt hat die 6. Beschlusskammer die Frist bis 6. Juni verlängert.

Man habe die aus den Marktrückmeldungen gewonnen Erkenntnisse kritisch gewürdigt, teilt die Behörde mit. Ein Gesichtspunkt sei der Vertrauensschutz für diejenigen Unternehmen gewesen, „die in Erwartung des fristgerechten Inkrafttretens der Festlegung erhebliche Investitionen ausgelöst haben, um eine pünktliche Umsetzung der Festlegung sicherzustellen“. Zum anderen müsse Richtschnur auch das Funktionieren des Marktes sein. Es sei dafür Sorge zu tragen, „dass es nicht zu einer tiefgreifenden und lange anhaltenden Störung der Marktkommunikation kommt“.

Keine „Vollstreckungsmaßnahmen“

Beim Vollzug der Festlegungen zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden (BK6-22-024) sowie der zeitgleich in Kraft tretenden Festlegung zur Übermittlung von Zählerstandsgängen (BK6-24-174) werde die Beschlusskammer „im Rahmen ihres Ermessens zunächst für einen Zeitraum von rund zwei Monaten von Vollstreckungsmaßnahmen absehen“, heißt es.

„Vorsorglich“ weist die Behörde darauf hin, „dass die Fristverlängerung etwaige Fristen nach den geltenden RzÜ-Dokumenten, insbesondere auch nach der Mitteilung Nr. 45 zu den Datenformaten (Inhaltsverschlüsselung S/MIME Gas) nicht umfasst.“ Soweit sich Umsetzungstermine im April 2025 ergeben, blieben diese bestehen.

Der Bundesverband Edna hatte am 5. Dezember an die Behörde appelliert, eine dreimonatige Testphase einzuschieben und den Starttermin auf „spätestens“ 1. Juli festzulegen. Der Verband, in dem Softwarehersteller, Unternehmensberater, IT-Dienstleistern und Unternehmen aus der Energiewirtschaft zusammengeschlossen haben, verwies darauf, dass der neue Prozess nicht mit dem bisherigen kompatibel ist.

Freitag, 6.12.2024, 17:30 Uhr
Manfred Fischer
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24-Stunden-Lieferantenwechsel muss ab Juni klappen
Die Bundesnetzagentur hat die Frist für die operative Umsetzung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels verlängert. Neuer Stichtag ist der 6. Juni 2025.
Die Einwände haben gewirkt. Die Bundesagentur berichtet von zahlreichen Rückmeldungen zur Umsetzung der vorgesehenen Änderungen bei der Marktkommunikation. Viele Unternehmen hätten darauf hingewiesen, dass sie die Software für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel erst Mitte des ersten Quartals 2025 bekommen und ihnen daher nur wenig Zeit zum Implementieren und Testen der Technik bleibe. Nach den bisherigen Überlegungen der Regulierungsbehörde hätte der Lieferantenwechsel ab 4. April 2025 funktionieren müssen. Jetzt hat die 6. Beschlusskammer die Frist bis 6. Juni verlängert.

Man habe die aus den Marktrückmeldungen gewonnen Erkenntnisse kritisch gewürdigt, teilt die Behörde mit. Ein Gesichtspunkt sei der Vertrauensschutz für diejenigen Unternehmen gewesen, „die in Erwartung des fristgerechten Inkrafttretens der Festlegung erhebliche Investitionen ausgelöst haben, um eine pünktliche Umsetzung der Festlegung sicherzustellen“. Zum anderen müsse Richtschnur auch das Funktionieren des Marktes sein. Es sei dafür Sorge zu tragen, „dass es nicht zu einer tiefgreifenden und lange anhaltenden Störung der Marktkommunikation kommt“.

Keine „Vollstreckungsmaßnahmen“

Beim Vollzug der Festlegungen zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden (BK6-22-024) sowie der zeitgleich in Kraft tretenden Festlegung zur Übermittlung von Zählerstandsgängen (BK6-24-174) werde die Beschlusskammer „im Rahmen ihres Ermessens zunächst für einen Zeitraum von rund zwei Monaten von Vollstreckungsmaßnahmen absehen“, heißt es.

„Vorsorglich“ weist die Behörde darauf hin, „dass die Fristverlängerung etwaige Fristen nach den geltenden RzÜ-Dokumenten, insbesondere auch nach der Mitteilung Nr. 45 zu den Datenformaten (Inhaltsverschlüsselung S/MIME Gas) nicht umfasst.“ Soweit sich Umsetzungstermine im April 2025 ergeben, blieben diese bestehen.

Der Bundesverband Edna hatte am 5. Dezember an die Behörde appelliert, eine dreimonatige Testphase einzuschieben und den Starttermin auf „spätestens“ 1. Juli festzulegen. Der Verband, in dem Softwarehersteller, Unternehmensberater, IT-Dienstleistern und Unternehmen aus der Energiewirtschaft zusammengeschlossen haben, verwies darauf, dass der neue Prozess nicht mit dem bisherigen kompatibel ist.

Freitag, 6.12.2024, 17:30 Uhr
Manfred Fischer

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