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In Bayern drohen Anfang 2021 bis zu 150.000 PV-Anlagen aus der EEG-Vergütung zu fallen, weil sie nicht im Marktstammdatenregister angemeldet sind.
Die Rechtslage - nicht nur in Bayern - ist klar: Wer seine Anlage bis zum 31. Januar 2021 nicht amtlich registriert hat, bekommt zunächst keine Vergütung mehr für seinen eingespeisten Strom. Die erforderliche Meldung an das Marktstammdatenregister haben nach Informationsstand des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) bislang nur etwa drei Viertel der Anlagenbetreiber e
Montag, 30.11.2020, 16:11 Uhr
Peter Koller
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