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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Baustopps für die Gaspipeline durch ein Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
Das Gerichtsverfahren gegen Genehmigung und Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nicht zu beanstanden. Mit dem am 12. Juli veröffentlichten Beschluss habe die zweite Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde des Na
Donnerstag, 19.07.2018, 13:07 Uhr
Peter Focht
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