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Hohe Strompreise während der Dunkelflauten 2024 führten zu Untersuchungen durch Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur. Nun haben die Behörden ihre Ergebnisse vorgelegt.
Hintergrund der Untersuchungen waren kurzfristige Preisexplosionen auf dem Stromgroßhandelsmarkt während zweier Dunkelflauten. Zwischen dem 5. und 7.
November sowie dem 11. und 12.
Dezember 2024 stiegen die Preise zeitweise auf mehr als 900
Euro pro MWh. Im Jahresmittel lag der Preis dagegen bei rund 79
Euro pro MWh. Dunkelflauten entstehen, wenn Wind- und Solarstrom zeitgleich ausfallen und der Strombedarf fast ausschließlich durch konventionelle Kraftwerke gedeckt werden muss.
Wie die beiden Bonner Behörden nun in einer Mitteilung vom 21.
Oktober bekannt geben, zeigten die Analysen keine Hinweise auf Marktmanipulation oder missbräuchliches Verhalten durch Energieversorger.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt, der steuerbare Kraftwerkspark sei in den betroffenen Zeiträumen weitgehend im Einsatz gewesen. Zu jeder Zeit sei die Stromversorgung durch Reservekapazitäten abgesichert gewesen. Es gebe jedoch einzelne Sachverhalte, die weiter untersucht werden sollten. Müller unterstreicht zugleich die Notwendigkeit, neue steuerbare Kapazitäten zu schaffen und Angebot sowie Nachfrage stärker zu flexibilisieren.
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„Ergebnis der Untersuchung von Preisspitzen im kurzfristigen Stromgroßhandel im November und Dezember 2024“ (zum Öffnen bitte auf das PDF klicken) Quelle: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt |
Auch das Bundeskartellamt unter Leitung von Andreas Mundt kommt zu dem Ergebnis, dass keine missbräuchliche Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten durch eines der fünf größten Energieunternehmen festgestellt wurde. Untersucht wurden laut Mitteilung die Kraftwerke von EnBW, Leag, RWE, Uniper und Vattenfall. Diese Unternehmen stehen für den Großteil der regelbaren Erzeugungsleistung in Deutschland. Nach Auswertung der Einsatzdaten waren nahezu alle gemeldeten Kapazitäten in Betrieb. Die freie, nicht eingesetzte Leistung lag am 6.
November 2024 bei rund 170
MW und am 12.
Dezember bei etwa 410
MW – ein vergleichsweise geringer Anteil, der vor allem aus flexiblen, aber kostenintensiven Anlagen bestand.
Das Bundeskartellamt prüfte zudem, ob Anlagen zu Unrecht als nicht verfügbar gemeldet wurden. Die Analysen ergaben, dass Ausfälle, vorrangige Wärmeerzeugung oder die Bereitstellung von Regelleistung die wesentlichen Gründe für die gemeldete Nichtverfügbarkeit der Anlagen waren. Hinweise auf eine bewusste Kapazitätszurückhaltung hätten sich nicht erhärtet.
Steuerbare Kraftwerke waren verstärkt im EinsatzDie Bundesnetzagentur bewertete parallel die Versorgungssicherheit und untersuchte mögliche Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011). Dabei zeigte sich, dass steuerbare Kraftwerke intensiver genutzt wurden als zunächst angenommen. Vor allem Braun- und Steinkohlekraftwerke liefen in den teuersten Stunden nahezu durchgängig. Auch bei Erdgas- und Pumpspeicherkraftwerken standen laut Behörde noch Restkapazitäten bereit. Die geschätzte marktfähige, aber ungenutzte Kapazität betrug 4.500
MW
am 6.
November und 3.400
MW
am 12.
Dezember. Zudem standen, wie es weiter aus Bonn heißt, 12.000 bis 13.000
MW
an Reserven und Regelenergie zur Verfügung. Damit sei die Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen.
Auf der Handelsseite konnte die Bundesnetzagentur bislang keine Verstöße gegen Marktmissbrauchsregeln feststellen. Einige Fälle werden jedoch weiter untersucht. Beide Behörden betonen, dass Preisspitzen zwar durch Angebots- und Nachfrageeffekte erklärbar seien. Der Wettbewerb bleibe aber ein entscheidender Faktor, um überhöhte Preise zu verhindern. Mundt forderte daher, die anstehenden Ausschreibungen für steuerbare Kraftwerke gezielt zu nutzen, um die Marktkonzentration im Erzeugungssektor zu verringern.
Beide Institutionen bekräftigen, dass künftig ein größerer Anteil steuerbarer Kapazitäten notwendig ist, um Engpässe und extreme Preisschwankungen zu vermeiden. Gleichzeitig müssten Nachfrageflexibilitäten, etwa durch Speicher oder eine anpassbare Nutzung von Biomassekraftwerken, stärker zum
Einsatz kommen.
Das sechsseitige Papier zum
„Ergebnis der Untersuchung von Preisspitzen im kurzfristigen Stromgroßhandel im November und Dezember 2024“ ist über die Internetseite des Bundeskartellamtes downloadbar.
Dienstag, 21.10.2025, 12:07 Uhr
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