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Das Bundesverfassungsgericht sieht in den rechtlichen Regelungen zur Konzessionsvergabe keine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Gemeinde Titisee-Neustadt (Baden-Württemberg) hatte eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht: Die Stadt sieht das kommunale Selbstverwaltungsrecht bei Konzessionsvergaben verletzt. Mit dieser Beschwerde ist die Gemeinde nun gescheitert. Das Gericht hat die Beschwerde gegen das Bundeskartellamt als nicht zulässig abgewiesen. Bei der Vergabe von Stromkonzessio
Dienstag, 13.09.2016, 15:46 Uhr
Heidi Roider
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