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Über die Marktverfügbarkeit von intelligenten Messsystemen. Rechtliche Erläuterungen von Jost Eder und Florian Wagner*.
Seit Anfang 2017 warten grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) auf die Feststellung der Marktverfügbarkeit intelligenter Messsysteme (iMS) durch das BSI. Der gesamte, im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegte Rechtsrahmen zum Rollout von iMS ist auf diesen Startzeitpunkt ausgerichtet. Doch auch im Spätsommer 2019 ist die Marktverfügbarkeit der ersten Gerätegeneration (G-1-Gateways) n
Mittwoch, 25.09.2019, 09:01 Uhr
Redaktion
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