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Energie & Management > Stromnetz - Österreichs Verteilnetzbetreiber: Flexibilität im System gefragt
Quelle: Shutterstock / Penofoto
Stromnetz

Österreichs Verteilnetzbetreiber: Flexibilität im System gefragt

Der Ausbau der Netze alleine genügt nicht, um deren Belastung durch Windkraft- und PV-Anlagen zu bewältigen, hieß es bei einem Pressegespräch des Forums Versorgungssicherheit. 
Nicht zuletzt der Ausbau der erneuerbaren Energien bringt die österreichischen Verteilnetze für Strom zunehmend unter Druck, warnte der Geschäftsführer der Netz Burgenland, Florian Pilz, bei einem Pressegespräch der Netzbetreiber-Initiative Forum Versorgungssicherheit am 11. Juni. Pilz zufolge speisen Windkraft- und Photovoltaikanlagen an sonnigen und windreichen Tagen mit bis zu 1.500 MW Leistung in das Netz seines Unternehmens ein. Die Höchstlast im Burgenland liege aber nur bei 300 MW. „Daher müssen wir den nicht benötigten Strom unsererseits in das Übertragungsnetz der Austrian Power Grid (APG) einbringen, über das er dann großflächig verteilt wird“, erläuterte Pilz. 

Weiter verschärft werden könnte die Lage unter anderem durch den Bau von Rechenzentren: „Ein einziges davon würde mehr Strom brauchen als das ganze Burgenland.“ Seinem Unternehmen liegen Anfragen über mehr als zehn derartige Anlagen vor, berichtete Pilz: „Manche davon haben eine Leistung von mehreren hundert MW und würden natürlich sämtliche 8.760 Stunden des Jahres laufen.“ 

Um die sichere Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie nicht zu gefährden, ist es laut Pilz deshalb notwendig, die Netze zu verstärken: „Das allein wird aber nicht genügen und wäre außerdem kaum bezahlbar. Wir brauchen auch mehr Flexibilität auf der Seite der Betreiber von Erzeugungsanlagen und der Stromkunden.“ 

Kosten ausgewogen verteilen 

Möglichkeiten hierfür bietet das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das im Wesentlichen seit 24. Dezember 2025 in Kraft ist. Diese sollten indessen noch verbessert und in Details exakter geregelt werden, forderte Pilz. In dem Gesetz enthalten ist beispielsweise das Recht der Verteilnetzbetreiber, Einspeisespitzen neu errichteter Windkraft- und PV-Anlagen zu kappen, wenn dies für den sicheren Netzbetrieb nötig ist. Bei Windparks darf die Kappung jedoch nicht mehr als ein Prozent der jährlich erzeugten Strommenge einer vom Wirtschaftsminister zu definierenden Referenzanlage ausmachen. Laut Pilz ist das „leider relativ wenig“. Welcher Wert aus seiner Sicht sinnvoll wäre, wollte Pilz auf Anfrage der Redaktion indessen nicht bekannt geben. 

Wünschenswert wäre laut Pilz auch eine regional ausgewogene Aufteilung der Kosten für die Ertüchtigung der Netze, um vom „Erneuerbaren-Ausbau“ besonders betroffene Bundesländer wie das Burgenland finanziell nicht zu benachteiligen. Gemeint sind mit einer solchen Aufteilung jedoch nicht österreichweit einheitliche Verteilnetztarife, stellte Pilz auf Nachfrage der Redaktion klar: „Wir hätten gerne einen Kostenausgleich zwischen den Regionen. Außerdem sollte der Aufwand für das Übertragungsnetz der APG österreichweit verteilt werden.“ 

Positiv beurteilt Pilz die geplante Einführung verstärkt leistungsorientierter Netztarife für die Haushalte, die ab 2027 geplant ist. Dies bietet ihm zufolge Anreize für die Kunden, sich „netzdienlicher“ zu verhalten. 

Debatten um Systemdienlichkeit 

Als „fehlendes Puzzlestück“ im ElWG bezeichnete Pilz die sogenannten „systemdienlichen Speicher“, die erforderlichenfalls zur Entlastung der Netze eingesetzt werden können. Dabei bestehen indessen mehrere Herausforderungen. So verbietet das ElWG den Netzgesellschaften grundsätzlich, Energiespeicher welcher Art auch immer zu besitzen und zu betreiben. Ausnahmen kann die Regulierungsbehörde E-Control unter strikten Voraussetzungen erteilen. Insbesondere gilt dies, wenn ein Speicher „zur Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen, zuverlässigen, kosteneffizienten und sicheren Netzbetriebs“ unverzichtbar ist und „nicht verwendet (wird), um über diese Nutzung hinaus Strom auf Strommärkten zu kaufen oder zu verkaufen“. 

Ferner ist laut Pilz unklar, was unter der „Systemdienlichkeit“ eines Speichers zu verstehen ist: Zwar listet das ElWG die diesbezüglichen Bedingungen auf, darunter den Nutzen derartiger Anlagen „im Sinne von Kostenreduktionen, Kostenvermeidung oder Aufrechterhaltung der Netz- und Versorgungssicherheit“. Umstritten ist indessen, wie dies zu interpretieren ist. Laut der E-Control ist ein Speicher nur systemdienlich, wenn er sämtliche Kriterien erfüllt. Dem gegenüber betont der E-Wirtschafts-Verband Oesterreichs Energie, es handle sich um voneinander unanhängige Bedingungen, die nicht kumulativ erfüllt werden müssten.

Donnerstag, 11.06.2026, 14:22 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Stromnetz - Österreichs Verteilnetzbetreiber: Flexibilität im System gefragt
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Österreichs Verteilnetzbetreiber: Flexibilität im System gefragt
Der Ausbau der Netze alleine genügt nicht, um deren Belastung durch Windkraft- und PV-Anlagen zu bewältigen, hieß es bei einem Pressegespräch des Forums Versorgungssicherheit. 
Nicht zuletzt der Ausbau der erneuerbaren Energien bringt die österreichischen Verteilnetze für Strom zunehmend unter Druck, warnte der Geschäftsführer der Netz Burgenland, Florian Pilz, bei einem Pressegespräch der Netzbetreiber-Initiative Forum Versorgungssicherheit am 11. Juni. Pilz zufolge speisen Windkraft- und Photovoltaikanlagen an sonnigen und windreichen Tagen mit bis zu 1.500 MW Leistung in das Netz seines Unternehmens ein. Die Höchstlast im Burgenland liege aber nur bei 300 MW. „Daher müssen wir den nicht benötigten Strom unsererseits in das Übertragungsnetz der Austrian Power Grid (APG) einbringen, über das er dann großflächig verteilt wird“, erläuterte Pilz. 

Weiter verschärft werden könnte die Lage unter anderem durch den Bau von Rechenzentren: „Ein einziges davon würde mehr Strom brauchen als das ganze Burgenland.“ Seinem Unternehmen liegen Anfragen über mehr als zehn derartige Anlagen vor, berichtete Pilz: „Manche davon haben eine Leistung von mehreren hundert MW und würden natürlich sämtliche 8.760 Stunden des Jahres laufen.“ 

Um die sichere Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie nicht zu gefährden, ist es laut Pilz deshalb notwendig, die Netze zu verstärken: „Das allein wird aber nicht genügen und wäre außerdem kaum bezahlbar. Wir brauchen auch mehr Flexibilität auf der Seite der Betreiber von Erzeugungsanlagen und der Stromkunden.“ 

Kosten ausgewogen verteilen 

Möglichkeiten hierfür bietet das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das im Wesentlichen seit 24. Dezember 2025 in Kraft ist. Diese sollten indessen noch verbessert und in Details exakter geregelt werden, forderte Pilz. In dem Gesetz enthalten ist beispielsweise das Recht der Verteilnetzbetreiber, Einspeisespitzen neu errichteter Windkraft- und PV-Anlagen zu kappen, wenn dies für den sicheren Netzbetrieb nötig ist. Bei Windparks darf die Kappung jedoch nicht mehr als ein Prozent der jährlich erzeugten Strommenge einer vom Wirtschaftsminister zu definierenden Referenzanlage ausmachen. Laut Pilz ist das „leider relativ wenig“. Welcher Wert aus seiner Sicht sinnvoll wäre, wollte Pilz auf Anfrage der Redaktion indessen nicht bekannt geben. 

Wünschenswert wäre laut Pilz auch eine regional ausgewogene Aufteilung der Kosten für die Ertüchtigung der Netze, um vom „Erneuerbaren-Ausbau“ besonders betroffene Bundesländer wie das Burgenland finanziell nicht zu benachteiligen. Gemeint sind mit einer solchen Aufteilung jedoch nicht österreichweit einheitliche Verteilnetztarife, stellte Pilz auf Nachfrage der Redaktion klar: „Wir hätten gerne einen Kostenausgleich zwischen den Regionen. Außerdem sollte der Aufwand für das Übertragungsnetz der APG österreichweit verteilt werden.“ 

Positiv beurteilt Pilz die geplante Einführung verstärkt leistungsorientierter Netztarife für die Haushalte, die ab 2027 geplant ist. Dies bietet ihm zufolge Anreize für die Kunden, sich „netzdienlicher“ zu verhalten. 

Debatten um Systemdienlichkeit 

Als „fehlendes Puzzlestück“ im ElWG bezeichnete Pilz die sogenannten „systemdienlichen Speicher“, die erforderlichenfalls zur Entlastung der Netze eingesetzt werden können. Dabei bestehen indessen mehrere Herausforderungen. So verbietet das ElWG den Netzgesellschaften grundsätzlich, Energiespeicher welcher Art auch immer zu besitzen und zu betreiben. Ausnahmen kann die Regulierungsbehörde E-Control unter strikten Voraussetzungen erteilen. Insbesondere gilt dies, wenn ein Speicher „zur Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen, zuverlässigen, kosteneffizienten und sicheren Netzbetriebs“ unverzichtbar ist und „nicht verwendet (wird), um über diese Nutzung hinaus Strom auf Strommärkten zu kaufen oder zu verkaufen“. 

Ferner ist laut Pilz unklar, was unter der „Systemdienlichkeit“ eines Speichers zu verstehen ist: Zwar listet das ElWG die diesbezüglichen Bedingungen auf, darunter den Nutzen derartiger Anlagen „im Sinne von Kostenreduktionen, Kostenvermeidung oder Aufrechterhaltung der Netz- und Versorgungssicherheit“. Umstritten ist indessen, wie dies zu interpretieren ist. Laut der E-Control ist ein Speicher nur systemdienlich, wenn er sämtliche Kriterien erfüllt. Dem gegenüber betont der E-Wirtschafts-Verband Oesterreichs Energie, es handle sich um voneinander unanhängige Bedingungen, die nicht kumulativ erfüllt werden müssten.

Donnerstag, 11.06.2026, 14:22 Uhr
Klaus Fischer

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