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Nach intensiven Verhandlungen gewährleisteten die oppositionellen Grünen die nötige Zweidrittelmehrheit. Nun beginnt die Umsetzung, versichert Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer.
Quasi in letzter Minute einigte sich Österreichs Bundesregierung aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) mit den oppositionellen Grünen auf einen gemeinsamen Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG). Damit konnte dieses in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Bundesparlament beschlossen werden.
Gegenüber der Regierungsvorlage ergaben sich insbesondere folgende Änderungen: Das von den Grünen vehement abgelehnte Netznutzungsentgelt für Stromerzeugungsanlagen mit 7 kW Mindestleistung entfiel. Beschlossen wurde stattdessen ein ab 1. Januar 2027 geltender „Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag“ (VIB) von maximal 0,05 Cent/kWh. Dieser ist für Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 20 kW zu entrichten.
Konkret festgelegt wird der VIB für jede Technologie anhand von Referenzanlagen. Ist der für eine Anlage bezahlte VIB in einem bestimmten Jahr höher als der für die betreffende Technologie festgesetzte Höchstwert, wird die Mehrzahlung auf das Folgejahr angerechnet. Eine Verordung zu den Details ergeht im Lauf des kommenden Jahres.
Entschärft wurden auch die Vorgaben hinsichtlich der Spitzenkappung. Bei Photovoltaikanlagen darf der jeweilige Verteilnetzbetreiber ab 1. Januar 2026 die netzwirksame Leistung auf maximal 70 Prozent der Nennleistung begrenzen, wenn dies aus Gründen der Netzsicherheit erforderlich ist.
Im ElWG-Entwurf der Bundesregierung war eine Begrenzung auf 60 Prozent der Nennleistung enthalten gewesen. Für Windkraftanlagen wiederum gilt ab 1. Januar 2027 eine mögliche Einschränkung der netzwirksamen Leistung auf mindestens 85 Prozent. Auch darf der durch die Spitzenkappung verursachte Verlust der Stromproduktion nicht mehr als 1 Prozent statt wie ursprünglich vorgesehen 2 Prozent der jährlichen Erzeugung betragen.
Ferner haben ab 1. April 2026 nunmehr 284.000 statt 240.000 Haushalte Anspruch auf den sogenannten „Sozialtarif“ von 6 Cent/kWh für höchstens 2.900 kWh pro Jahr. Bei Anspruchsberechtigten, die an einer Energiegemeinschaft teilnehmen, wird der in diesem Rahmen bezogene Strom aus erneuerbaren Energien nicht auf die Höchstmenge angerechnet.
Ab 1. Januar gilt die staatliche „Preis-runter-Garantie“
Weitere Details zum Zeitplan der Umsetzung des als „Billigstromgesetz“ bezeichneten ElWG präsentierten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (beide ÖVP) am 12. Dezember. Ihnen zufolge gilt ab 1. Januar 2026 die sogenannte „Preis-runter-Garantie“. Mit dieser werden Stromlieferanten verpflichtet, binnen sechs Monaten nach dem Absinken eines fiktiven, aus mehreren Börsenpreisen zusammengestellten Großhandelspreises ihre Endkundenpreise zu verringern. Genaueres wird per Verordnung geregelt.
Ab 1. Januar 2027 gilt die neue Struktur für die Netztarife. Von diesem Zeitpunkt an wird die von den Haushalten benötigte Leistung anhand mit der mit den Smart Metern gemessenen Werte verrechnet. Die Details legt die Regulierungsbehörde E-Control im Lauf des Jahres 2026 per Verordnung fest.
Selbstlob mit Fragezeichen
Einmal mehr betonten Hattmannsdorfer und Zehetner, das ElWG bringe die größte Reform des österreichischen Strommarktes seit über 20 Jahren mit sich. Das nun beschlossene Gesetz entspreche zu etwa 90 Prozent dem ursprünglichen Entwurf. Ferner lobten sie das Arbeitstempo ihrer Regierung: Sie habe binnen weniger Monate zustande gebracht, was der vorigen Koalition nicht gelungen sei. Diese Feststellung ist nicht ohne Pikanterie: Die vorige Regierung bestand aus den Grünen und der ÖVP.
Zur Frage der Redaktion, ob er die nun gute Gesprächsbasis mit den Grünen nutzen wolle, um das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) bald zu beschließen, konstatierte Hattmannsdorfer: „Ich will eine gute Gesprächsbasis mit allen Parteien.“ Dies gelte auch hinsichtlich der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei, mit der die Koalition letztlich ergebnislos über das ElWG verhandelt hatte. Das EABG werde dem ElWG „zeitnahe“ folgen, versicherte der Minister.
E-Wirtschaft weitgehend zufrieden
Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie zeigte sich mit dem ElWG zufrieden. „Vor knapp zwei Jahren wurde die erste Fassung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes in Begutachtung geschickt. Wir begrüßen, dass es nun endlich eine Einigung gibt“, konstatierte Generalsekretärin Barbara Schmidt.
Freitag, 12.12.2025, 14:47 Uhr
Klaus Fischer
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