E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Strom - Marktmacht von RWE nimmt zu
Quelle: Bundeskartellamt
Strom

Marktmacht von RWE nimmt zu

Das Bundeskartellamt hat seinen Bericht zur Marktmacht auf den Stromerzeugungsmärkten 2022/23 vorgestellt. Die dominante Stellung weniger Produzenten hat sich erhöht.
Die eindeutige Botschaft von Kartellamtschef Andreas Mundt lautet: „RWE ist in einer Vielzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland und liegt damit klar über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung. EnBW und Leag sind nahe an diese Schwelle herangerückt.“ Kurzum: Die Marktmacht der drei Unternehmen hat sich im Berichtszeitraum weiter verfestigt.

Das Bundeskartellamt hat am 9. August den Bericht über die „Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie 2022“ vorgelegt. Zum vierten Mal hat die Behörde mit Sitz in Bonn den sogenannten Marktmachtbericht veröffentlicht. Das Kartellamt hat den gesetzlichen Auftrag, das mindestens alle zwei Jahre zu tun.

Wie der Präsident der Behörde allerdings herausstellte, ist der Strommarkt kein normaler Markt. Der Grund ist, dass Strom kaum speicherbar ist und erzeugt werden muss, wenn er gebraucht wird. Deshalb ist der übers Jahr ermittelte Marktanteil eines Stromerzeugers an der gesamten Kraftwerksleistung oder der erzeugten Strommenge nicht entscheidend.

Wie der Bericht zeigt, sind alle genannten Unternehmen rein nach Prozenten nicht sonderlich auffällig. RWE als größter Kraftwerksbetreiber kommt mit einer Erzeugungsleistung von 18.200 MW auf einen Marktanteil von 21 Prozent. Bei den EnBW-Kraftwerken sind es 11,2 Prozent, bei denen der Leag 9,2 Prozent. Bei der erzeugten Strommenge kommt RWE, aufs Jahr gerechnet, mit 77,2 Milliarden kWh auf einen Marktanteil von 26,1 Prozent, die Leag auf 15,7 Prozent und die EnBW auf 11,4 Prozent.

Die Marktmacht der Unternehmen liegt in Zeiten, in denen Strom knapp ist und sie über die gesicherten Erzeugungskapazitäten verfügen, die Knappheit zu beseitigen oder zu mildern. Das Kartellamt schreibt daher auch: „Insbesondere dürfen sie keine Erzeugungskapazitäten künstlich zurückhalten, weil sie dadurch in Knappheitsmomenten manipulativ den Preis in die Höhe treiben könnten. Das wäre missbräuchlich.“

In zahlreichen Stunden ist der Strommarkt aber auf die Kraftwerksleistung von RWE, EnBW und Leag zwingend angewiesen. Die Zeitanteile, in denen der Strombedarf ohne RWE nicht mehr gedeckt werden kann, liegen laut Behörde klar „über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung“. Die EnBW und Leag stehen kurz vor der Schwelle der Marktbeherrschung. Das Überschreiten der Vermutungsschwelle ist für die Unternehmen, „konkret für RWE, ein starkes Indiz dafür, dass sie mit ihrem Marktverhalten das Missbrauchsverbot beachten müssen“, weist Präsident Mundt hin.

Konsequenzen gibt es keine für die Unternehmen

Die Kraftwerksparks der drei führenden Stromerzeuger bestehen in der Regel aus konventionellen Kraftwerken (Erdgas, Steinkohle, Braunkohle). Sie sind insbesondere dann für die Deckung der Nachfrage unverzichtbar, wenn bei hoher Nachfrage die Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne gering ist. Die Marktmacht der drei hat sich laut Bericht deswegen weiter verfestigt, weil gesicherte Grundlast unter anderem aus Kernkraft dieses Jahr weggefallen ist.

Konsequenzen hat der Bericht für die Unternehmen keine. Mit dem Marktmachtbericht trifft das Bundeskartellamt „keine förmliche Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung“, so Mundt. Das könne nur im Rahmen einer konkreten Einzelfallentscheidung erfolgen. Für die Unternehmen sei es ein Hinweis, dass die künstliche Verknappung des Stromangebots „kartellrechtlich hochproblematisch ist“.

Um die Marktmacht der Unternehmen nicht weiter anwachsen zu lassen, empfiehlt das Bundeskartellamt mehr Stromimport aus dem Ausland. Mundt: „Stromimporte werden perspektivisch zunehmend unverzichtbar, um die Marktmacht der führenden inländischen Anbieter wettbewerblich in Schach zu halten.“

Ohne Importe in Zeiten von Stromknappheit wäre die Marktmacht der inländischen Anbieter noch höher gewesen. Die Bedeutung von Stromimporten für eine Deckung der Nachfrage in knappen Zeiten und damit für die Begrenzung der Marktmacht der führenden Anbieter „dürfte daher perspektivisch weiter zunehmen“. Das sei auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass im laufenden Jahr weitere konventionelle Kraftwerkskapazitäten abgebaut werden.

Die größten Stromerzeuger 2021 mit nicht EEG-geförderter Leistung
UnternehmenErzeugungskapazitätMarktanteil
RWE18.200 MW21,0 Prozent
EnBW9.700 MW11,2 Prozent
Leag8.000 MW9,2 Prozent
Uniper5.300 MW6,1 Prozent
Vattenfall4.900 MW5,6 Prozent
Andere40.900 MW47,0 Prozent
Gesamtkapazität86.900 MW100 Prozent
Quelle: Bundeskartellamt

Der Bericht „Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie 2022“ kann auf der Internetseite des Bundeskartellamtes heruntergeladen werden. 
 

Mittwoch, 9.08.2023, 14:44 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Strom - Marktmacht von RWE nimmt zu
Quelle: Bundeskartellamt
Strom
Marktmacht von RWE nimmt zu
Das Bundeskartellamt hat seinen Bericht zur Marktmacht auf den Stromerzeugungsmärkten 2022/23 vorgestellt. Die dominante Stellung weniger Produzenten hat sich erhöht.
Die eindeutige Botschaft von Kartellamtschef Andreas Mundt lautet: „RWE ist in einer Vielzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland und liegt damit klar über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung. EnBW und Leag sind nahe an diese Schwelle herangerückt.“ Kurzum: Die Marktmacht der drei Unternehmen hat sich im Berichtszeitraum weiter verfestigt.

Das Bundeskartellamt hat am 9. August den Bericht über die „Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie 2022“ vorgelegt. Zum vierten Mal hat die Behörde mit Sitz in Bonn den sogenannten Marktmachtbericht veröffentlicht. Das Kartellamt hat den gesetzlichen Auftrag, das mindestens alle zwei Jahre zu tun.

Wie der Präsident der Behörde allerdings herausstellte, ist der Strommarkt kein normaler Markt. Der Grund ist, dass Strom kaum speicherbar ist und erzeugt werden muss, wenn er gebraucht wird. Deshalb ist der übers Jahr ermittelte Marktanteil eines Stromerzeugers an der gesamten Kraftwerksleistung oder der erzeugten Strommenge nicht entscheidend.

Wie der Bericht zeigt, sind alle genannten Unternehmen rein nach Prozenten nicht sonderlich auffällig. RWE als größter Kraftwerksbetreiber kommt mit einer Erzeugungsleistung von 18.200 MW auf einen Marktanteil von 21 Prozent. Bei den EnBW-Kraftwerken sind es 11,2 Prozent, bei denen der Leag 9,2 Prozent. Bei der erzeugten Strommenge kommt RWE, aufs Jahr gerechnet, mit 77,2 Milliarden kWh auf einen Marktanteil von 26,1 Prozent, die Leag auf 15,7 Prozent und die EnBW auf 11,4 Prozent.

Die Marktmacht der Unternehmen liegt in Zeiten, in denen Strom knapp ist und sie über die gesicherten Erzeugungskapazitäten verfügen, die Knappheit zu beseitigen oder zu mildern. Das Kartellamt schreibt daher auch: „Insbesondere dürfen sie keine Erzeugungskapazitäten künstlich zurückhalten, weil sie dadurch in Knappheitsmomenten manipulativ den Preis in die Höhe treiben könnten. Das wäre missbräuchlich.“

In zahlreichen Stunden ist der Strommarkt aber auf die Kraftwerksleistung von RWE, EnBW und Leag zwingend angewiesen. Die Zeitanteile, in denen der Strombedarf ohne RWE nicht mehr gedeckt werden kann, liegen laut Behörde klar „über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung“. Die EnBW und Leag stehen kurz vor der Schwelle der Marktbeherrschung. Das Überschreiten der Vermutungsschwelle ist für die Unternehmen, „konkret für RWE, ein starkes Indiz dafür, dass sie mit ihrem Marktverhalten das Missbrauchsverbot beachten müssen“, weist Präsident Mundt hin.

Konsequenzen gibt es keine für die Unternehmen

Die Kraftwerksparks der drei führenden Stromerzeuger bestehen in der Regel aus konventionellen Kraftwerken (Erdgas, Steinkohle, Braunkohle). Sie sind insbesondere dann für die Deckung der Nachfrage unverzichtbar, wenn bei hoher Nachfrage die Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne gering ist. Die Marktmacht der drei hat sich laut Bericht deswegen weiter verfestigt, weil gesicherte Grundlast unter anderem aus Kernkraft dieses Jahr weggefallen ist.

Konsequenzen hat der Bericht für die Unternehmen keine. Mit dem Marktmachtbericht trifft das Bundeskartellamt „keine förmliche Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung“, so Mundt. Das könne nur im Rahmen einer konkreten Einzelfallentscheidung erfolgen. Für die Unternehmen sei es ein Hinweis, dass die künstliche Verknappung des Stromangebots „kartellrechtlich hochproblematisch ist“.

Um die Marktmacht der Unternehmen nicht weiter anwachsen zu lassen, empfiehlt das Bundeskartellamt mehr Stromimport aus dem Ausland. Mundt: „Stromimporte werden perspektivisch zunehmend unverzichtbar, um die Marktmacht der führenden inländischen Anbieter wettbewerblich in Schach zu halten.“

Ohne Importe in Zeiten von Stromknappheit wäre die Marktmacht der inländischen Anbieter noch höher gewesen. Die Bedeutung von Stromimporten für eine Deckung der Nachfrage in knappen Zeiten und damit für die Begrenzung der Marktmacht der führenden Anbieter „dürfte daher perspektivisch weiter zunehmen“. Das sei auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass im laufenden Jahr weitere konventionelle Kraftwerkskapazitäten abgebaut werden.

Die größten Stromerzeuger 2021 mit nicht EEG-geförderter Leistung
UnternehmenErzeugungskapazitätMarktanteil
RWE18.200 MW21,0 Prozent
EnBW9.700 MW11,2 Prozent
Leag8.000 MW9,2 Prozent
Uniper5.300 MW6,1 Prozent
Vattenfall4.900 MW5,6 Prozent
Andere40.900 MW47,0 Prozent
Gesamtkapazität86.900 MW100 Prozent
Quelle: Bundeskartellamt

Der Bericht „Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie 2022“ kann auf der Internetseite des Bundeskartellamtes heruntergeladen werden. 
 

Mittwoch, 9.08.2023, 14:44 Uhr
Stefan Sagmeister

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.