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Energie & Management > Brandenburg - Landtag begrenzt neue Windprojekte
Quelle: Pixabay / Peggychoucair
Brandenburg

Landtag begrenzt neue Windprojekte

Brandenburgs Landtag beschloss in Potsdam ein Moratorium für Windräder außerhalb geplanter Flächen, um den Ausbau bis zur Fertigstellung der Regionalpläne zu steuern.
Der Landtag Brandenburg hat am 25. Februar ein befristetes Moratorium für neue Windenergieanlagen beschlossen. Bis Ende Januar 2027 dürfen Genehmigungen für neue Anlagen nur noch innerhalb ausgewiesener oder geplanter Windkraftgebiete erteilt werden. Standorte außerhalb dieser Flächen sind vorerst ausgeschlossen. Laut der Landesregierung soll die Regelung einen ungesteuerten Ausbau verhindern, solange Regionalpläne in mehreren Regionen noch fehlen.

Nach Angaben des Brandenburger Wirtschaftsministeriums betrifft die Übergangsregelung vor allem die Regionen Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel, in denen die Fortschreibung der Regionalplanung noch läuft. In den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming sind die Pläne bereits abgeschlossen. Hintergrund ist die bundesgesetzliche Vorgabe, wonach die Länder bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie an Land ausweisen müssen.

Ausbau steuern

Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) betonte im Landtag, das Moratorium solle den Ausbau steuern, nicht bremsen. Ziel sei es, neue Anlagen vor allem dort zu errichten, wo Netzinfrastruktur vorhanden ist und der erzeugte Strom aufgenommen werden kann. Infrastrukturminister Detlef Tabbert erklärte laut Landesregierung, der Ausbau müsse zudem mit der Akzeptanz in den Kommunen in Einklang stehen.

Das Gesetz kam mit den Stimmen von SPD und CDU zustande. Ursprünglich hatte die SPD das Moratorium gemeinsam mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) vorbereitet. Nach dem Bruch der Zusammenarbeit brachte die SPD die Regelung allein ein und passte sie gemeinsam mit der CDU an. Anders als zunächst vorgesehen gilt das Moratorium nicht rückwirkend. Die Opposition kritisierte dies, so sagte die BSW-Abgeordnete Jenny Meyer, bereits laufende Genehmigungsverfahren könnten dadurch nicht mehr gestoppt werden. Die CDU verteidigte die Regelung mit dem Hinweis auf Vertrauensschutz für Investoren.

Windkraftverband begrüßt Regelung

Der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin-Brandenburg (LEE BB), bewertete das Gesetz grundsätzlich positiv. Vorsitzender Jan Hinrich Glahr erklärte laut Verbandsmitteilung, das Moratorium habe zuvor zu Unsicherheiten bei Bürgern und Unternehmen geführt. Die neue Regelung schaffe Klarheit in den betroffenen Gebieten und stärke die kommunale Bauleitplanung. Projekte mit weit fortgeschrittenem Genehmigungsverfahren erhielten Planungssicherheit und Vertrauensschutz.

Gleichzeitig forderte der Verband, die fehlenden Regionalpläne zügig fertigzustellen. Laut Glahr müsse sich die Politik nun wieder stärker auf zentrale energiewirtschaftliche Fragen konzentrieren. Dazu gehörten Rahmenbedingungen für wettbewerbsfähige Strom- und Wärmepreise vor Ort sowie eine stärkere Nutzung regional erzeugter Energie. Chancen sieht der Verband insbesondere im Zuge der erwarteten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dafür fordert Glahr Bundesratsinitiativen des Landes.

Nach Zahlen des Wirtschaftsministeriums waren im Januar in Brandenburg 4.150 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 9.550 MW in Betrieb. Die Landesregierung plant, die Leistung bis 2030 auf etwa 11.500 MW und bis 2040 auf rund 15.000 MW auszubauen. Eine moderne Anlage kann dem Ministerium zufolge rechnerisch mehr als 4.000 Haushalte pro Jahr mit Strom versorgen.

Donnerstag, 26.02.2026, 13:30 Uhr
Susanne Harmsen
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Brandenburg
Landtag begrenzt neue Windprojekte
Brandenburgs Landtag beschloss in Potsdam ein Moratorium für Windräder außerhalb geplanter Flächen, um den Ausbau bis zur Fertigstellung der Regionalpläne zu steuern.
Der Landtag Brandenburg hat am 25. Februar ein befristetes Moratorium für neue Windenergieanlagen beschlossen. Bis Ende Januar 2027 dürfen Genehmigungen für neue Anlagen nur noch innerhalb ausgewiesener oder geplanter Windkraftgebiete erteilt werden. Standorte außerhalb dieser Flächen sind vorerst ausgeschlossen. Laut der Landesregierung soll die Regelung einen ungesteuerten Ausbau verhindern, solange Regionalpläne in mehreren Regionen noch fehlen.

Nach Angaben des Brandenburger Wirtschaftsministeriums betrifft die Übergangsregelung vor allem die Regionen Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel, in denen die Fortschreibung der Regionalplanung noch läuft. In den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming sind die Pläne bereits abgeschlossen. Hintergrund ist die bundesgesetzliche Vorgabe, wonach die Länder bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie an Land ausweisen müssen.

Ausbau steuern

Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) betonte im Landtag, das Moratorium solle den Ausbau steuern, nicht bremsen. Ziel sei es, neue Anlagen vor allem dort zu errichten, wo Netzinfrastruktur vorhanden ist und der erzeugte Strom aufgenommen werden kann. Infrastrukturminister Detlef Tabbert erklärte laut Landesregierung, der Ausbau müsse zudem mit der Akzeptanz in den Kommunen in Einklang stehen.

Das Gesetz kam mit den Stimmen von SPD und CDU zustande. Ursprünglich hatte die SPD das Moratorium gemeinsam mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) vorbereitet. Nach dem Bruch der Zusammenarbeit brachte die SPD die Regelung allein ein und passte sie gemeinsam mit der CDU an. Anders als zunächst vorgesehen gilt das Moratorium nicht rückwirkend. Die Opposition kritisierte dies, so sagte die BSW-Abgeordnete Jenny Meyer, bereits laufende Genehmigungsverfahren könnten dadurch nicht mehr gestoppt werden. Die CDU verteidigte die Regelung mit dem Hinweis auf Vertrauensschutz für Investoren.

Windkraftverband begrüßt Regelung

Der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin-Brandenburg (LEE BB), bewertete das Gesetz grundsätzlich positiv. Vorsitzender Jan Hinrich Glahr erklärte laut Verbandsmitteilung, das Moratorium habe zuvor zu Unsicherheiten bei Bürgern und Unternehmen geführt. Die neue Regelung schaffe Klarheit in den betroffenen Gebieten und stärke die kommunale Bauleitplanung. Projekte mit weit fortgeschrittenem Genehmigungsverfahren erhielten Planungssicherheit und Vertrauensschutz.

Gleichzeitig forderte der Verband, die fehlenden Regionalpläne zügig fertigzustellen. Laut Glahr müsse sich die Politik nun wieder stärker auf zentrale energiewirtschaftliche Fragen konzentrieren. Dazu gehörten Rahmenbedingungen für wettbewerbsfähige Strom- und Wärmepreise vor Ort sowie eine stärkere Nutzung regional erzeugter Energie. Chancen sieht der Verband insbesondere im Zuge der erwarteten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dafür fordert Glahr Bundesratsinitiativen des Landes.

Nach Zahlen des Wirtschaftsministeriums waren im Januar in Brandenburg 4.150 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 9.550 MW in Betrieb. Die Landesregierung plant, die Leistung bis 2030 auf etwa 11.500 MW und bis 2040 auf rund 15.000 MW auszubauen. Eine moderne Anlage kann dem Ministerium zufolge rechnerisch mehr als 4.000 Haushalte pro Jahr mit Strom versorgen.

Donnerstag, 26.02.2026, 13:30 Uhr
Susanne Harmsen

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