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Energie & Management > Österreich - Kleinwasserkraft muss weiter kämpfen
Quelle: Pixabay / Fabien
Österreich

Kleinwasserkraft muss weiter kämpfen

Einfach ist die Lage der Branche nicht, betont ihr neuer Präsident Hannes Taubinger. Aber deren Arbeit gehe weiter – trotz Hürden, die durch neue Gesetze noch höher werden könnten. 
„Wir werden weiter kämpfen müssen. Es wird uns nichts erspart bleiben, aber wir setzen unsere Arbeit fort“, kommentiert der neue Präsident des Verbands Kleinwasserkraft Österreich, Hannes Taubinger, im Gespräch mit der Redaktion die Lage seiner Mitglieder. Taubinger löste bei der am 17. Oktober endenden zweitägigen Jahreskonferenz des Verbands Christoph Wagner ab, der diesen 18 Jahre lang geleitet hatte. In Österreich bestehen rund 4.000 Kleinwasserkraftwerke mit einer Einzelleistung von maximal 10 MW. Sie erzeugen jährlich rund 6,5 Milliarden kWh, was etwa 10 Prozent des Gesamtbedarfs entspricht. Rechnerisch lassen sich damit rund 1,7 der vier Millionen österreichischen Haushalte versorgen.

Taubinger selbst betreibt über sein Familienunternehmen, die Anton-Kittel-Mühle GmbH mit Sitz in Plaika etwa 40 Kilometer westlich der niederösterreichischen Landeshauptstadt St. Pölten, 19 Kleinwasserkraftwerke mit rund 9 MW Gesamtleistung in vier der neun österreichischen Bundesländer, Windkraftanlagen mit etwa 35 MW sowie zwei lokale Stromnetze in Niederösterreich und in Osttirol. „Ich bin schon ziemlich dick im Geschäft“, scherzt der 49-Jährige, der im Zuge seiner Karriere unter anderem für die Regulierungsbehörde E-Control tätig war. Und das gilt nicht nur für die Kleinwasserkraft: Die Kittel-Mühle ist mit 190 Tonnen Mehlerzeugung pro Tag eine der größten Getreidemühlen in Österreich. 

Neue Gesetze, neue Hürden 

Als wichtigste Herausforderungen für die Kleinwasserkraft erachtet Taubinger die anstehenden Änderungen des Rechtsrahmens, insbesondere die Beschlüsse des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) sowie des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). Hinsichtlich des ElWG stört ihn wie sämtliche Erzeuger elektrischer Energie insbesondere die geplante Einführung des Netznutzungsentgelts für die Stromproduzenten. Argumentiert die E-Control, das Entgelt werde voraussichtlich nur wenige Cent/kWh ausmachen, ist dies laut Taubinger bei Strompreisen von etwa 7 Cent/kWh ein schwacher Trost: „Für manche Anlagen kann das wirtschaftlich fatal sein.“ 
 
Hannes Taubinger, der neue Präsident von Kleinwasserkraft Österreich
Quelle: Philipp Haumer

Wenig sinnvoll sei auch die Einführung eines Strom-Sozialtarifs für einkommensschwache Haushalte. Selbstverständlich müssten Bedürftige unterstützt werden, betont Taubinger: „Aber ich halte es nicht für besonders hilfreich, das Elektrizitätsrecht mit vielen anderen Themen zu belasten.“ Auch habe die Regierung angekündigt, für stabile Rahmenbedingungen zu sorgen, gleichzeitig aber die Einführung des ElWG und des EABG sowie eine weitere Novellierung des seit 2021 in Kraft befindlichen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) in Aussicht gestellt: „Alles wird neu, und alles soll besser werden. Das ist doch schwer zu glauben.“ 

Keine Beschleunigungsgebiete 

Auch das EABG, das vor allem der Umsetzung der „Erneuerbaren-Richtlinie“ (RED III) der EU in Österreich dient, bringt Taubinger zufolge keineswegs nur Verbesserungen für die Kleinwasserkraft mit sich. Unter anderem verpflichtet die RED III die Mitgliedsstaaten der EU, sogenannte „Beschleunigungsgebiete“ für den Ausbau der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien auszuweisen. Für die Kleinwasserkraft soll es derartige Gebiete in Österreich aber nicht geben.

Zwar wäre es grundsätzlich möglich, Querbauwerke in den Flüssen, die dem Hochwasserschutz dienen, nachträglich mit Turbinen zur Stromerzeugung auszurüsten, und so quasi indirekt zu einer Art von „Beschleunigungsgebieten“ zu kommen. Doch das stößt auf Hindernisse, berichtet Taubingers Vorgänger Wagner, der auch als Planer tätig ist: Immer bezeichneten Sachverständige Vorhaben sinngemäß als nicht oder nur mit Auflagen umsetzbar, die ihre Rentabilität mehr oder minder schwer beeinträchtigen. 

Mehr und mehr zum Problem werden auch die Vorgaben hinsichtlich des Restwassers, das nicht zur Stromproduktion genutzt werden kann, berichtet Taubinger: Die Änderungen im Abflussverhalten der Flüsse durch den Klimawandel würden nicht ausreichend berücksichtigt: „Wir haben Zeiten, in denen bei manchen Gewässern nicht einmal mehr jene Menge zufließt, die uns als Restwasser vorgeschrieben wird.“ Es sei daher dringend nötig, die entsprechenden Kennzahlen zu überarbeiten. 

Dauerthema Bürokratie 

Ein Dauerthema wird die Branche weiterhin beschäftigen, ergänzt Wagner: „Das ist die Bürokratie, deren Eindämmung mir in den zwei Jahrzehnten meiner Präsidentschaft leider nicht gelungen ist.“ Vor etwa 30 Jahren habe er einen Genehmigungsbescheid für ein Wasserkraftwerk erhalten, der 16 Auflagen enthielt: „Schon das war fast unmöglich zu bewältigen.“ Heute beinhalte ein solcher Bescheid bisweilen etwa 140 Auflagen – aller Lippenbekenntnisse der Politik bezüglich Bürokratieabbau zum Trotz.

Freitag, 17.10.2025, 12:15 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Kleinwasserkraft muss weiter kämpfen
Quelle: Pixabay / Fabien
Österreich
Kleinwasserkraft muss weiter kämpfen
Einfach ist die Lage der Branche nicht, betont ihr neuer Präsident Hannes Taubinger. Aber deren Arbeit gehe weiter – trotz Hürden, die durch neue Gesetze noch höher werden könnten. 
„Wir werden weiter kämpfen müssen. Es wird uns nichts erspart bleiben, aber wir setzen unsere Arbeit fort“, kommentiert der neue Präsident des Verbands Kleinwasserkraft Österreich, Hannes Taubinger, im Gespräch mit der Redaktion die Lage seiner Mitglieder. Taubinger löste bei der am 17. Oktober endenden zweitägigen Jahreskonferenz des Verbands Christoph Wagner ab, der diesen 18 Jahre lang geleitet hatte. In Österreich bestehen rund 4.000 Kleinwasserkraftwerke mit einer Einzelleistung von maximal 10 MW. Sie erzeugen jährlich rund 6,5 Milliarden kWh, was etwa 10 Prozent des Gesamtbedarfs entspricht. Rechnerisch lassen sich damit rund 1,7 der vier Millionen österreichischen Haushalte versorgen.

Taubinger selbst betreibt über sein Familienunternehmen, die Anton-Kittel-Mühle GmbH mit Sitz in Plaika etwa 40 Kilometer westlich der niederösterreichischen Landeshauptstadt St. Pölten, 19 Kleinwasserkraftwerke mit rund 9 MW Gesamtleistung in vier der neun österreichischen Bundesländer, Windkraftanlagen mit etwa 35 MW sowie zwei lokale Stromnetze in Niederösterreich und in Osttirol. „Ich bin schon ziemlich dick im Geschäft“, scherzt der 49-Jährige, der im Zuge seiner Karriere unter anderem für die Regulierungsbehörde E-Control tätig war. Und das gilt nicht nur für die Kleinwasserkraft: Die Kittel-Mühle ist mit 190 Tonnen Mehlerzeugung pro Tag eine der größten Getreidemühlen in Österreich. 

Neue Gesetze, neue Hürden 

Als wichtigste Herausforderungen für die Kleinwasserkraft erachtet Taubinger die anstehenden Änderungen des Rechtsrahmens, insbesondere die Beschlüsse des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) sowie des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG). Hinsichtlich des ElWG stört ihn wie sämtliche Erzeuger elektrischer Energie insbesondere die geplante Einführung des Netznutzungsentgelts für die Stromproduzenten. Argumentiert die E-Control, das Entgelt werde voraussichtlich nur wenige Cent/kWh ausmachen, ist dies laut Taubinger bei Strompreisen von etwa 7 Cent/kWh ein schwacher Trost: „Für manche Anlagen kann das wirtschaftlich fatal sein.“ 
 
Hannes Taubinger, der neue Präsident von Kleinwasserkraft Österreich
Quelle: Philipp Haumer

Wenig sinnvoll sei auch die Einführung eines Strom-Sozialtarifs für einkommensschwache Haushalte. Selbstverständlich müssten Bedürftige unterstützt werden, betont Taubinger: „Aber ich halte es nicht für besonders hilfreich, das Elektrizitätsrecht mit vielen anderen Themen zu belasten.“ Auch habe die Regierung angekündigt, für stabile Rahmenbedingungen zu sorgen, gleichzeitig aber die Einführung des ElWG und des EABG sowie eine weitere Novellierung des seit 2021 in Kraft befindlichen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) in Aussicht gestellt: „Alles wird neu, und alles soll besser werden. Das ist doch schwer zu glauben.“ 

Keine Beschleunigungsgebiete 

Auch das EABG, das vor allem der Umsetzung der „Erneuerbaren-Richtlinie“ (RED III) der EU in Österreich dient, bringt Taubinger zufolge keineswegs nur Verbesserungen für die Kleinwasserkraft mit sich. Unter anderem verpflichtet die RED III die Mitgliedsstaaten der EU, sogenannte „Beschleunigungsgebiete“ für den Ausbau der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien auszuweisen. Für die Kleinwasserkraft soll es derartige Gebiete in Österreich aber nicht geben.

Zwar wäre es grundsätzlich möglich, Querbauwerke in den Flüssen, die dem Hochwasserschutz dienen, nachträglich mit Turbinen zur Stromerzeugung auszurüsten, und so quasi indirekt zu einer Art von „Beschleunigungsgebieten“ zu kommen. Doch das stößt auf Hindernisse, berichtet Taubingers Vorgänger Wagner, der auch als Planer tätig ist: Immer bezeichneten Sachverständige Vorhaben sinngemäß als nicht oder nur mit Auflagen umsetzbar, die ihre Rentabilität mehr oder minder schwer beeinträchtigen. 

Mehr und mehr zum Problem werden auch die Vorgaben hinsichtlich des Restwassers, das nicht zur Stromproduktion genutzt werden kann, berichtet Taubinger: Die Änderungen im Abflussverhalten der Flüsse durch den Klimawandel würden nicht ausreichend berücksichtigt: „Wir haben Zeiten, in denen bei manchen Gewässern nicht einmal mehr jene Menge zufließt, die uns als Restwasser vorgeschrieben wird.“ Es sei daher dringend nötig, die entsprechenden Kennzahlen zu überarbeiten. 

Dauerthema Bürokratie 

Ein Dauerthema wird die Branche weiterhin beschäftigen, ergänzt Wagner: „Das ist die Bürokratie, deren Eindämmung mir in den zwei Jahrzehnten meiner Präsidentschaft leider nicht gelungen ist.“ Vor etwa 30 Jahren habe er einen Genehmigungsbescheid für ein Wasserkraftwerk erhalten, der 16 Auflagen enthielt: „Schon das war fast unmöglich zu bewältigen.“ Heute beinhalte ein solcher Bescheid bisweilen etwa 140 Auflagen – aller Lippenbekenntnisse der Politik bezüglich Bürokratieabbau zum Trotz.

Freitag, 17.10.2025, 12:15 Uhr
Klaus Fischer

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