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Energie & Management > Stromnetz - Industrienetzentgelte werden in AgNeS neu geregelt
Quelle: Katia Meyer-Tien
Stromnetz

Industrienetzentgelte werden in AgNeS neu geregelt

Die Bundesnetzagentur hat das separate Verfahren zu Industrienetzentgelten aufgehoben und will das Thema künftig im AgNeS-Prozess mitregeln.
Die Bundesnetzagentur hat am 8. Juli das Festlegungsverfahren zu den Industrienetzentgelten (Az.: BK4-24-027) aufgehoben. Wie die Behörde am 16. Juli mitteilte, wird das Thema künftig in die Rahmenfestlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) integriert. Grund sei die zeitliche und inhaltliche Überschneidung beider Prozesse. Durch die Zusammenführung werde die notwendige Verzahnung besser sichergestellt.

Geplant ist, das Thema Industrienetzentgelte im Rahmen einer eigenständigen Anhörung innerhalb des AgNeS-Verfahrens weiter zu behandeln. Termine will die Behörde gesondert bekanntgeben. Bereits im Juli 2024 hatte die Agentur ein Eckpunktepapier zur künftigen Ausgestaltung der Industrienetzentgelte veröffentlicht. Ziel ist es, die bisherige Bandlastregelung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) durch ein neues Sondernetzentgelt zu ersetzen. Statt wie bislang dauerhaft hohe Stromverbräuche zu privilegieren, soll künftig Flexibilität belohnt werden.

Flexibilität statt fixem Strombezug

Derzeit erhalten industrielle Stromkunden mit gleichmäßig hohem Strombezug über das Jahr hinweg ein stark reduziertes Netzentgelt. In einem konventionellen Stromsystem wirke sich dies positiv aus, so die Bundesnetzagentur. In einem System mit zunehmend erneuerbarer, volatiler Stromerzeugung könne diese Regelung jedoch Flexibilitätsbereitstellung behindern.

Die Behörde schlägt deshalb vor, das neue Sondernetzentgelt an die Anpassungsfähigkeit des Strombezugs zu koppeln: Wer in Phasen niedriger Preise mehr Strom abnimmt und in Hochpreiszeiten seinen Verbrauch deutlich reduziert, soll profitieren. Damit will die Behörde auch das Strommarktsignal stärker in die Netzentgeltstruktur integrieren.
 
 
Verbandsforderungen zur Neuregelung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte am 18. September 2024 zu den Eckpunkten Stellung genommen. In seiner Rückmeldung betont der Verband die Notwendigkeit einer praxistauglichen, netzdienlichen Ausgestaltung. So müsse das neue Sondernetzentgelt einfach umsetzbar sein − für die privilegierten Unternehmen, für die Netzbetreiber und für weitere Beteiligte. Der BDEW fordert insbesondere, dass die Netzdienlichkeit des Verbrauchsverhaltens im Mittelpunkt steht, nicht nur die Hebelung von Marktpreissignalen.

Kritisch sieht der Verband, dass die im Eckpunktepapier vorgesehene reine Preissteuerung nicht ausreichend Rücksicht auf netztechnische Aspekte nehme. Dies könne zu Risiken im Netzbetrieb führen. Zudem spricht sich der BDEW für klar definierte Zugangskriterien aus, um einen begrenzten und gerechtfertigten Kreis von privilegierten Unternehmen zu gewährleisten.

Auch fordert der Verband ausreichende Übergangsfristen und eine enge Abstimmung mit der laufenden Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik. Die neue Regelung soll 2026 in Kraft treten, vorher soll es eine weitere Konsultationsrunde geben. Die Aufhebung des separaten Verfahrens zu den Industrienetzentgelten ist somit Teil eines umfassenderen Ansatzes, der Netzentgelte künftig stärker an Flexibilitätsanreize und Systembedarfe anpassen soll. Dafür soll das AgNeS-Verfahren als zentrales Regelungsinstrument dienen.

Donnerstag, 17.07.2025, 11:54 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Katia Meyer-Tien
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Industrienetzentgelte werden in AgNeS neu geregelt
Die Bundesnetzagentur hat das separate Verfahren zu Industrienetzentgelten aufgehoben und will das Thema künftig im AgNeS-Prozess mitregeln.
Die Bundesnetzagentur hat am 8. Juli das Festlegungsverfahren zu den Industrienetzentgelten (Az.: BK4-24-027) aufgehoben. Wie die Behörde am 16. Juli mitteilte, wird das Thema künftig in die Rahmenfestlegung zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) integriert. Grund sei die zeitliche und inhaltliche Überschneidung beider Prozesse. Durch die Zusammenführung werde die notwendige Verzahnung besser sichergestellt.

Geplant ist, das Thema Industrienetzentgelte im Rahmen einer eigenständigen Anhörung innerhalb des AgNeS-Verfahrens weiter zu behandeln. Termine will die Behörde gesondert bekanntgeben. Bereits im Juli 2024 hatte die Agentur ein Eckpunktepapier zur künftigen Ausgestaltung der Industrienetzentgelte veröffentlicht. Ziel ist es, die bisherige Bandlastregelung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) durch ein neues Sondernetzentgelt zu ersetzen. Statt wie bislang dauerhaft hohe Stromverbräuche zu privilegieren, soll künftig Flexibilität belohnt werden.

Flexibilität statt fixem Strombezug

Derzeit erhalten industrielle Stromkunden mit gleichmäßig hohem Strombezug über das Jahr hinweg ein stark reduziertes Netzentgelt. In einem konventionellen Stromsystem wirke sich dies positiv aus, so die Bundesnetzagentur. In einem System mit zunehmend erneuerbarer, volatiler Stromerzeugung könne diese Regelung jedoch Flexibilitätsbereitstellung behindern.

Die Behörde schlägt deshalb vor, das neue Sondernetzentgelt an die Anpassungsfähigkeit des Strombezugs zu koppeln: Wer in Phasen niedriger Preise mehr Strom abnimmt und in Hochpreiszeiten seinen Verbrauch deutlich reduziert, soll profitieren. Damit will die Behörde auch das Strommarktsignal stärker in die Netzentgeltstruktur integrieren.
 
 
Verbandsforderungen zur Neuregelung

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte am 18. September 2024 zu den Eckpunkten Stellung genommen. In seiner Rückmeldung betont der Verband die Notwendigkeit einer praxistauglichen, netzdienlichen Ausgestaltung. So müsse das neue Sondernetzentgelt einfach umsetzbar sein − für die privilegierten Unternehmen, für die Netzbetreiber und für weitere Beteiligte. Der BDEW fordert insbesondere, dass die Netzdienlichkeit des Verbrauchsverhaltens im Mittelpunkt steht, nicht nur die Hebelung von Marktpreissignalen.

Kritisch sieht der Verband, dass die im Eckpunktepapier vorgesehene reine Preissteuerung nicht ausreichend Rücksicht auf netztechnische Aspekte nehme. Dies könne zu Risiken im Netzbetrieb führen. Zudem spricht sich der BDEW für klar definierte Zugangskriterien aus, um einen begrenzten und gerechtfertigten Kreis von privilegierten Unternehmen zu gewährleisten.

Auch fordert der Verband ausreichende Übergangsfristen und eine enge Abstimmung mit der laufenden Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik. Die neue Regelung soll 2026 in Kraft treten, vorher soll es eine weitere Konsultationsrunde geben. Die Aufhebung des separaten Verfahrens zu den Industrienetzentgelten ist somit Teil eines umfassenderen Ansatzes, der Netzentgelte künftig stärker an Flexibilitätsanreize und Systembedarfe anpassen soll. Dafür soll das AgNeS-Verfahren als zentrales Regelungsinstrument dienen.

Donnerstag, 17.07.2025, 11:54 Uhr
Susanne Harmsen

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