E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Stromnetz - Fünf weitere Gleichstromtrassen geplant
Die Erdkabel für die Südostlink-Gleichstromtrasse warten bereits im Regensburger Hafen auf ihren Einsatz. Quelle: E&M / Günter Drewnitzky
Stromnetz

Fünf weitere Gleichstromtrassen geplant

Einen erheblichen Ausbaubedarf sieht die Bundesnetzagentur beim Stromnetz: 6.200 Trassenkilometer müssen neu gebaut werden, fünf neue Gleichstromprojekte sind bis 2045 erforderlich.
Die Bundesnetzagentur konsultiert ab 8. September den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) zum Ausbau des Stromnetzes bis 2037 und 2045. „Dieser Netzentwicklungsplan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir brauchen, um die Energiewende zu vollenden“, erklärte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir prüfen sehr genau, welche neuen Leitungen erforderlich sind.“ Klar sei aber jetzt schon, dass es bis 2045 einen erheblichen zusätzlichen Ausbau des Stromnetzes brauchen wird. Müller: „Der Weg zur Klimaneutralität führt über das Netz.“

Der NEP Strom beschreibt das sogenannte Klimaneutralitätsnetz. Das ist das Höchstspannungsnetz, mit dem bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden soll. Er zeigt auf, welches Ãœbertragungsnetz es für die vollständige Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Energien braucht.

Zusätzliche Verstärkung auf 6.000 Kilometer

Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur den überarbeiteten zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans am 12. Juni 2023 vorgelegt. Er umfasst insgesamt 6.200 zusätzliche Trassenkilometer. Tennet, Transnet BW, Amprion und 50 Hertz sehen dabei vor allem fünf weitere Gleichstromverbindungen sowie den Neubau zahlreicher Wechselstromleitungen vor. Bei weiteren 6.000 Trassenkilometern planen sie eine Verstärkung bereits vorhandener Leitungen.

Die Bundesnetzagentur könne, wie es in einer Mitteilung der Bonner Behörde heißt, den Bedarf für fünf neue Gleichstromverbindungen und für einen großen Teil der sonstigen von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen nachvollziehen. Grund sind der weiter stark steigende Transportbedarf und die bisherigen Erkenntnisse aus der Prüfung der einzelnen Maßnahmen.

Der überarbeitete Entwurf des NEP führt zudem für den vorgesehenen Ausbau der Windenergie auf See weitere 34 Offshore-Anbindungssysteme auf. Aus Sicht der Bundesnetzagentur wird auch diese Anzahl notwendig sein, um die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgeschriebenen Ausbauziele zu erreichen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben angekündigt, die Projekte untereinander gebündelt umzusetzen.

Auch Umweltauswirkungen werden geprüft

Neben dem Netzentwicklungsplan prüft die Bundesnetzagentur die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Projekte und erstellt dazu einen Umweltbericht. Darin bewertet und vergleicht sie auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen. Aufgrund erweiterter gesetzlicher Vorgaben für die Strategische Umweltprüfung ist eine eigene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geplant. Diese wird voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2023 stattfinden.

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können bis zum 20. November 2023 Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans abgeben. Die Bundesnetzagentur begleitet die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 13. und 17. Oktober 2023. Der Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber und die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur liegen in der Bundesnetzagentur bis zum 20. Oktober 2023 aus.

Die Informationen zum Netzentwicklungsplan können auch online abgerufen werden.

Freitag, 8.09.2023, 16:22 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Stromnetz - Fünf weitere Gleichstromtrassen geplant
Die Erdkabel für die Südostlink-Gleichstromtrasse warten bereits im Regensburger Hafen auf ihren Einsatz. Quelle: E&M / Günter Drewnitzky
Stromnetz
Fünf weitere Gleichstromtrassen geplant
Einen erheblichen Ausbaubedarf sieht die Bundesnetzagentur beim Stromnetz: 6.200 Trassenkilometer müssen neu gebaut werden, fünf neue Gleichstromprojekte sind bis 2045 erforderlich.
Die Bundesnetzagentur konsultiert ab 8. September den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) zum Ausbau des Stromnetzes bis 2037 und 2045. „Dieser Netzentwicklungsplan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir brauchen, um die Energiewende zu vollenden“, erklärte dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir prüfen sehr genau, welche neuen Leitungen erforderlich sind.“ Klar sei aber jetzt schon, dass es bis 2045 einen erheblichen zusätzlichen Ausbau des Stromnetzes brauchen wird. Müller: „Der Weg zur Klimaneutralität führt über das Netz.“

Der NEP Strom beschreibt das sogenannte Klimaneutralitätsnetz. Das ist das Höchstspannungsnetz, mit dem bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden soll. Er zeigt auf, welches Ãœbertragungsnetz es für die vollständige Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Energien braucht.

Zusätzliche Verstärkung auf 6.000 Kilometer

Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur den überarbeiteten zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans am 12. Juni 2023 vorgelegt. Er umfasst insgesamt 6.200 zusätzliche Trassenkilometer. Tennet, Transnet BW, Amprion und 50 Hertz sehen dabei vor allem fünf weitere Gleichstromverbindungen sowie den Neubau zahlreicher Wechselstromleitungen vor. Bei weiteren 6.000 Trassenkilometern planen sie eine Verstärkung bereits vorhandener Leitungen.

Die Bundesnetzagentur könne, wie es in einer Mitteilung der Bonner Behörde heißt, den Bedarf für fünf neue Gleichstromverbindungen und für einen großen Teil der sonstigen von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen nachvollziehen. Grund sind der weiter stark steigende Transportbedarf und die bisherigen Erkenntnisse aus der Prüfung der einzelnen Maßnahmen.

Der überarbeitete Entwurf des NEP führt zudem für den vorgesehenen Ausbau der Windenergie auf See weitere 34 Offshore-Anbindungssysteme auf. Aus Sicht der Bundesnetzagentur wird auch diese Anzahl notwendig sein, um die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgeschriebenen Ausbauziele zu erreichen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben angekündigt, die Projekte untereinander gebündelt umzusetzen.

Auch Umweltauswirkungen werden geprüft

Neben dem Netzentwicklungsplan prüft die Bundesnetzagentur die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Projekte und erstellt dazu einen Umweltbericht. Darin bewertet und vergleicht sie auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen. Aufgrund erweiterter gesetzlicher Vorgaben für die Strategische Umweltprüfung ist eine eigene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geplant. Diese wird voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2023 stattfinden.

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können bis zum 20. November 2023 Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans abgeben. Die Bundesnetzagentur begleitet die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 13. und 17. Oktober 2023. Der Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber und die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur liegen in der Bundesnetzagentur bis zum 20. Oktober 2023 aus.

Die Informationen zum Netzentwicklungsplan können auch online abgerufen werden.

Freitag, 8.09.2023, 16:22 Uhr
Günter Drewnitzky

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.