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Energie & Management > Kohle - Firma muss stillgelegtes Steinkohlebergwerk sanieren
Quelle: Fotolia / kw-on
Kohle

Firma muss stillgelegtes Steinkohlebergwerk sanieren

Ein Gericht hatte die Klage gegen Sanierung eines alten Bergwerkes abgewiesen. Zuvor kam es zu Bodensenkungen in der Gegend.
Die Eigentümerin eines stillgelegten Steinkohlebergwerks in Altenkirchen (Rheinland-Pfalz) ist mit einer Klage gegen behördlich angeordnete Sanierungsmaßnahmen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage der Gewerkschaft des konsolidierten Steinkohlebergbaus Breitenbach GmbH - einer Tochter des BASF-Konzerns - ab, wie das Gericht mitteilte.

Hintergrund sind demnach wiederholte Bodensenkungen und Tagesbrüche oberhalb des ehemaligen Bergwerkfeldes seit 2019. Nachdem Gespräche zu keiner Einigung geführt hatten, hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd dem Gericht zufolge Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung angeordnet − und diese für sofort vollziehbar erklärt.

Die Klägerin bat zunächst vergeblich um vorläufigen Rechtsschutz. Auch in der Hauptsache sei die Klage unbegründet, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Die schädlichen Bodenveränderungen seien zweifelsfrei auf das ehemalige Steinkohlebergwerk zurückzuführen. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden.

Dienstag, 3.06.2025, 16:09 Uhr
dpa
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Ein Gericht hatte die Klage gegen Sanierung eines alten Bergwerkes abgewiesen. Zuvor kam es zu Bodensenkungen in der Gegend.
Die Eigentümerin eines stillgelegten Steinkohlebergwerks in Altenkirchen (Rheinland-Pfalz) ist mit einer Klage gegen behördlich angeordnete Sanierungsmaßnahmen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage der Gewerkschaft des konsolidierten Steinkohlebergbaus Breitenbach GmbH - einer Tochter des BASF-Konzerns - ab, wie das Gericht mitteilte.

Hintergrund sind demnach wiederholte Bodensenkungen und Tagesbrüche oberhalb des ehemaligen Bergwerkfeldes seit 2019. Nachdem Gespräche zu keiner Einigung geführt hatten, hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd dem Gericht zufolge Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung angeordnet − und diese für sofort vollziehbar erklärt.

Die Klägerin bat zunächst vergeblich um vorläufigen Rechtsschutz. Auch in der Hauptsache sei die Klage unbegründet, urteilte nun das Verwaltungsgericht. Die schädlichen Bodenveränderungen seien zweifelsfrei auf das ehemalige Steinkohlebergwerk zurückzuführen. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden.

Dienstag, 3.06.2025, 16:09 Uhr
dpa

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