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Das LG Oldenburg hat die Klage eines Hauseigentümers auf Löschung der im Grundbuch eingetragenen Fernwärme-Dienstbarkeit abgewiesen. Auch das Sonderkündigungsrecht greift nicht.
Wärmepumpe statt Fernwärme? Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte in einem Neubaugebiet bei Wiefelstede im Ammerland muss weiterhin an das örtliche Wärmenetz angeschlossen bleiben. Weil der Versorger Heizöl statt – wie ursprünglich erwartet – Biomethan einsetzt, focht der Eigentümer die im Grundbuch eingetragene „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ an.Zudem berie
Montag, 16.03.2026, 13:56 Uhr
Manfred Fischer
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