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Energie & Management > Europa - Eurelectric fordert Änderungen an EU-Plänen für Netzentgelte
Quelle: Pixabay / Dimitris Vetsikas
Europa

Eurelectric fordert Änderungen an EU-Plänen für Netzentgelte

Die EU-Kommission will die Regeln für Netzentgelte weiterentwickeln. Eurelectric unterstützt Teile der Pläne, warnt aber vor einer zu starken Harmonisierung auf EU-Ebene. 
Die Europäische Kommission will die Regeln für Netzentgelte reformieren. Am 17. Juli hatte sie dazu konkrete Vorschläge gemacht. Ziel sind flexiblere Netzentgelte mit Anreizen für netzdienliches Verhalten, Entlastungen für bestimmte Verbrauchergruppen, ein schnellerer Smart-Meter-Rollout sowie eine stärkere Digitalisierung der Stromnetze. Das soll zu niedrigen Stromkosten, einer effizienteren Netznutzung und weniger fossilen Energieimporte führen.

Der Dachverband der Elektrizitätswirtschaft Eurelectric hat nun seine Vorschläge für Änderungen an den Plänen vorgelegt. Ausgangspunkt ist der steigende Investitionsbedarf in den Stromnetzen durch Elektrifizierung und den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Regulierung müsse den Verteilnetzbetreibern verlässliche und vorhersehbare Erlöse ermöglichen und zugleich Anreize für eine effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur setzen. Bei der Bezahlbarkeit von Strom dürfe zudem nicht allein auf die Netzentgelte geschaut werden. Auch Steuern und andere staatlich bestimmte Bestandteile der Stromrechnung seien zu berücksichtigen.

Kritik gibt es an der der geplanten stärkeren Harmonisierung. Eurelectric hält einheitliche Vorgaben dort für sinnvoll, wo unterschiedliche nationale Regelungen den europäischen Strombinnenmarkt beeinträchtigen können. Eine einheitliche Methodik für Verteilnetzentgelte lehnt der Verband jedoch ab. Netztopologie, Kundendichte, Investitionsbedarf und regulatorische Rahmenbedingungen unterschieden sich zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen. Die Festlegung der Methodik für Verteilnetzentgelte solle deshalb nationale Kompetenz bleiben.

Zudem fordert Eurelectric eine klare Trennung zwischen der Methodik zur Berechnung der Entgelte für Netznutzer und der Erlösregulierung der Verteilnetzbetreiber. Die beiden Instrumente richteten sich an unterschiedliche Akteure und verfolgten unterschiedliche Ziele. Die Regulierung müsse den Netzbetreibern ausreichende Einnahmen und Planungssicherheit für Investitionen ermöglichen.

Skeptisch sieht der Verband Sonderregelungen für einzelne Netznutzer. Solche Tarife sollten auf wenige Fälle begrenzt bleiben, da sie vom Prinzip der Kostenorientierung abweichen und Quersubventionierungen verursachen könnten. Auch staatliche Zuschüsse zur Senkung der Netzentgelte sollten nach Vorstellung von Eurelectric nur eingesetzt werden, um kurzfristige starke Entgeltsprünge infolge hoher Netzinvestitionen abzufedern.

Anders beurteilt Eurelectric die sogenannten G-Charges, also Entgelte, die Erzeuger für die Einspeisung von Strom in das Netz zahlen. Hier fordert der Verband einen verlässlichen Rahmen auf EU-Ebene. Stark unterschiedliche Einspeiseentgelte könnten die Wettbewerbsbedingungen im gekoppelten europäischen Stromgroßhandel verändern und Investitionsentscheidungen verzerren. Die Mitgliedstaaten sollen aber weiterhin die Möglichkeit haben, solche Einspeiseentgelte zu erheben.

Änderungen verlangt Eurelectric auch bei Digitalisierung und Smart Metern. Digitale und sogenannte Non-Wire-Lösungen sollten gefördert werden, wenn sie die Nutzung, Kapazität, Flexibilität oder Zuverlässigkeit der Netze verbessern. Sie könnten einen konventionellen Netzausbau jedoch nicht grundsätzlich ersetzen.

Beim Smart-Meter-Rollout warnt der Verband vor einheitlichen europäischen Ausbauzielen. Länder mit bislang niedrigen Einbauquoten könnten Schwierigkeiten bekommen, die Vorgaben wegen fehlender Geräte, Fachkräfte sowie Hard- und Softwarekapazitäten zu erreichen. Die Ausbauziele sollten deshalb die jeweilige nationale Ausgangslage berücksichtigen.

Grundsätzlich unterstützt Eurelectric dagegen Regeln, die Netznutzer zu einem effizienteren Umgang mit knapper Netzkapazität bewegen. Auch Vorgaben gegen spekulative Netzanschlussanfragen hält der Verband für sinnvoll. Regulierungsbehörden und Regierungen sollten hierfür objektive, transparente und diskriminierungsfreie Kriterien festlegen.

Die „Recommendations for future-proofing electricity bills“ von Eurelectric können auf deren Internetseite heruntergeladen werden. (sag)

Freitag, 18.09.2026, 16:32 Uhr
Stefan Sagmeister
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Europa
Eurelectric fordert Änderungen an EU-Plänen für Netzentgelte
Die EU-Kommission will die Regeln für Netzentgelte weiterentwickeln. Eurelectric unterstützt Teile der Pläne, warnt aber vor einer zu starken Harmonisierung auf EU-Ebene. 
Die Europäische Kommission will die Regeln für Netzentgelte reformieren. Am 17. Juli hatte sie dazu konkrete Vorschläge gemacht. Ziel sind flexiblere Netzentgelte mit Anreizen für netzdienliches Verhalten, Entlastungen für bestimmte Verbrauchergruppen, ein schnellerer Smart-Meter-Rollout sowie eine stärkere Digitalisierung der Stromnetze. Das soll zu niedrigen Stromkosten, einer effizienteren Netznutzung und weniger fossilen Energieimporte führen.

Der Dachverband der Elektrizitätswirtschaft Eurelectric hat nun seine Vorschläge für Änderungen an den Plänen vorgelegt. Ausgangspunkt ist der steigende Investitionsbedarf in den Stromnetzen durch Elektrifizierung und den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Regulierung müsse den Verteilnetzbetreibern verlässliche und vorhersehbare Erlöse ermöglichen und zugleich Anreize für eine effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur setzen. Bei der Bezahlbarkeit von Strom dürfe zudem nicht allein auf die Netzentgelte geschaut werden. Auch Steuern und andere staatlich bestimmte Bestandteile der Stromrechnung seien zu berücksichtigen.

Kritik gibt es an der der geplanten stärkeren Harmonisierung. Eurelectric hält einheitliche Vorgaben dort für sinnvoll, wo unterschiedliche nationale Regelungen den europäischen Strombinnenmarkt beeinträchtigen können. Eine einheitliche Methodik für Verteilnetzentgelte lehnt der Verband jedoch ab. Netztopologie, Kundendichte, Investitionsbedarf und regulatorische Rahmenbedingungen unterschieden sich zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen. Die Festlegung der Methodik für Verteilnetzentgelte solle deshalb nationale Kompetenz bleiben.

Zudem fordert Eurelectric eine klare Trennung zwischen der Methodik zur Berechnung der Entgelte für Netznutzer und der Erlösregulierung der Verteilnetzbetreiber. Die beiden Instrumente richteten sich an unterschiedliche Akteure und verfolgten unterschiedliche Ziele. Die Regulierung müsse den Netzbetreibern ausreichende Einnahmen und Planungssicherheit für Investitionen ermöglichen.

Skeptisch sieht der Verband Sonderregelungen für einzelne Netznutzer. Solche Tarife sollten auf wenige Fälle begrenzt bleiben, da sie vom Prinzip der Kostenorientierung abweichen und Quersubventionierungen verursachen könnten. Auch staatliche Zuschüsse zur Senkung der Netzentgelte sollten nach Vorstellung von Eurelectric nur eingesetzt werden, um kurzfristige starke Entgeltsprünge infolge hoher Netzinvestitionen abzufedern.

Anders beurteilt Eurelectric die sogenannten G-Charges, also Entgelte, die Erzeuger für die Einspeisung von Strom in das Netz zahlen. Hier fordert der Verband einen verlässlichen Rahmen auf EU-Ebene. Stark unterschiedliche Einspeiseentgelte könnten die Wettbewerbsbedingungen im gekoppelten europäischen Stromgroßhandel verändern und Investitionsentscheidungen verzerren. Die Mitgliedstaaten sollen aber weiterhin die Möglichkeit haben, solche Einspeiseentgelte zu erheben.

Änderungen verlangt Eurelectric auch bei Digitalisierung und Smart Metern. Digitale und sogenannte Non-Wire-Lösungen sollten gefördert werden, wenn sie die Nutzung, Kapazität, Flexibilität oder Zuverlässigkeit der Netze verbessern. Sie könnten einen konventionellen Netzausbau jedoch nicht grundsätzlich ersetzen.

Beim Smart-Meter-Rollout warnt der Verband vor einheitlichen europäischen Ausbauzielen. Länder mit bislang niedrigen Einbauquoten könnten Schwierigkeiten bekommen, die Vorgaben wegen fehlender Geräte, Fachkräfte sowie Hard- und Softwarekapazitäten zu erreichen. Die Ausbauziele sollten deshalb die jeweilige nationale Ausgangslage berücksichtigen.

Grundsätzlich unterstützt Eurelectric dagegen Regeln, die Netznutzer zu einem effizienteren Umgang mit knapper Netzkapazität bewegen. Auch Vorgaben gegen spekulative Netzanschlussanfragen hält der Verband für sinnvoll. Regulierungsbehörden und Regierungen sollten hierfür objektive, transparente und diskriminierungsfreie Kriterien festlegen.

Die „Recommendations for future-proofing electricity bills“ von Eurelectric können auf deren Internetseite heruntergeladen werden. (sag)

Freitag, 18.09.2026, 16:32 Uhr
Stefan Sagmeister

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