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Energie & Management > Klimaschutz - EU empfiehlt Verzicht auf Methan-Strafen
Quelle: Fotolia / Nicole Effinger
Klimaschutz

EU empfiehlt Verzicht auf Methan-Strafen

Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Verstöße gegen Methanvorgaben im Energiesektor bis 2029 nicht zu sanktionieren. Sie verweist auf geopolitische Unsicherheiten.
Die Europäische Kommission in Brüssel, empfiehlt den Mitgliedstaaten, Verstöße gegen bestimmte Vorgaben der EU-Methanverordnung in den Jahren 2027 bis 2029 nicht mit Strafen zu ahnden. Nach Angaben der Behörde sollen die Klimaschutzvorschriften selbst zwar unverändert in Kraft bleiben, Unternehmen sollen bei Verstößen in diesem Zeitraum jedoch keine Sanktionen befürchten müssen. Methan ist ein vielfach wirksameres Treibhausgas als CO2 und wird oft bei der Erdgas- und Ölförderung freigesetzt.

Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives bewertet den Vorstoß als Versuch der Schadensbegrenzung. Die Kommission habe einerseits Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt, andererseits aber darauf verzichtet, die bestehende Gesetzgebung erneut aufzuschnüren. Damit halte sie am Grundsatz der Regulierung fest. Gleichzeitig verliere die Verordnung durch den zeitweisen Verzicht auf Sanktionen einen Teil ihrer Durchsetzungskraft, erklärte Kalcher.

Druck der Gaswirtschaft

Hintergrund der Empfehlung ist unter anderem der Druck von Interessenvertretern der Gaswirtschaft. Die Mehrheit der Gaslieferanten für die EU sei derzeit nicht in der Lage, die strengen Vorgaben einzuhalten. Zudem verweist die Kommission auf die angespannte geopolitische Lage. Der Konflikt im Nahen Osten beeinträchtige rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für Flüssigerdgas (LNG) sowie etwa 20 Prozent des weltweiten Ölverbrauchs. Derzeit sei nicht absehbar, wie lange diese Situation anhalte.

Seit 2024 gilt in der Europäischen Union eine Methanverordnung, die Emissionen aus dem Energiesektor verringern soll. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge nachweisen, dass Produzenten in den Herkunftsländern ihre Methan-Emissionen mindestens ebenso sorgfältig überwachen und dokumentieren wie Unternehmen innerhalb der EU.

Sanktionsrisiko behindert Lieferverträge

Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem dazu, Sanktionen für Verstöße festzulegen. Nach Angaben der EU-Kommission haben die meisten Staaten entsprechende Regelungen bislang jedoch noch nicht umgesetzt. Unternehmen könnten deshalb derzeit nicht ausreichend einschätzen, welche Risiken beim Bezug möglicherweise nicht konformer Öl- und Gaslieferungen bestehen.

Dies behindert laut Gaswirtschaft aktuell den Abschluss langfristiger Verträge. Mit der Empfehlung will die Behörde nach eigenen Angaben mehr Rechtssicherheit schaffen, ohne die eigentlichen Vorgaben der Verordnung zu ändern. Nach Angaben der EU-Kommission müssen nationale Gerichte die Empfehlung bei möglichen Streitfällen berücksichtigen. Rechtlich verbindlich bleibt jedoch die bestehende Methanverordnung.

Kritik von Umweltschützern

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass die Vorgaben zur Kontrolle von Importen hinter den Anforderungen zurückbleiben. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner forderte „klare Qualitätsstandards und wirksame Kontrollen“. Sollte die EU-Kommission die Regelungen nicht nachschärfen und einen verbindlichen Weg zu tatsächlichen Emissionsminderungen in wichtigen Exportregionen schaffen, werde die Verordnung ihr Ziel verfehlen und ausgerechnet jene Unternehmen begünstigen, die sich am stärksten gegen die Vorgaben eingesetzt hätten. (sh)

Dienstag, 21.07.2026, 14:33 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Fotolia / Nicole Effinger
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EU empfiehlt Verzicht auf Methan-Strafen
Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Verstöße gegen Methanvorgaben im Energiesektor bis 2029 nicht zu sanktionieren. Sie verweist auf geopolitische Unsicherheiten.
Die Europäische Kommission in Brüssel, empfiehlt den Mitgliedstaaten, Verstöße gegen bestimmte Vorgaben der EU-Methanverordnung in den Jahren 2027 bis 2029 nicht mit Strafen zu ahnden. Nach Angaben der Behörde sollen die Klimaschutzvorschriften selbst zwar unverändert in Kraft bleiben, Unternehmen sollen bei Verstößen in diesem Zeitraum jedoch keine Sanktionen befürchten müssen. Methan ist ein vielfach wirksameres Treibhausgas als CO2 und wird oft bei der Erdgas- und Ölförderung freigesetzt.

Linda Kalcher von der Brüsseler Denkfabrik Strategic Perspectives bewertet den Vorstoß als Versuch der Schadensbegrenzung. Die Kommission habe einerseits Bedenken von Regierungen innerhalb und außerhalb der EU berücksichtigt, andererseits aber darauf verzichtet, die bestehende Gesetzgebung erneut aufzuschnüren. Damit halte sie am Grundsatz der Regulierung fest. Gleichzeitig verliere die Verordnung durch den zeitweisen Verzicht auf Sanktionen einen Teil ihrer Durchsetzungskraft, erklärte Kalcher.

Druck der Gaswirtschaft

Hintergrund der Empfehlung ist unter anderem der Druck von Interessenvertretern der Gaswirtschaft. Die Mehrheit der Gaslieferanten für die EU sei derzeit nicht in der Lage, die strengen Vorgaben einzuhalten. Zudem verweist die Kommission auf die angespannte geopolitische Lage. Der Konflikt im Nahen Osten beeinträchtige rund 20 Prozent der weltweiten Handelsströme für Flüssigerdgas (LNG) sowie etwa 20 Prozent des weltweiten Ölverbrauchs. Derzeit sei nicht absehbar, wie lange diese Situation anhalte.

Seit 2024 gilt in der Europäischen Union eine Methanverordnung, die Emissionen aus dem Energiesektor verringern soll. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge nachweisen, dass Produzenten in den Herkunftsländern ihre Methan-Emissionen mindestens ebenso sorgfältig überwachen und dokumentieren wie Unternehmen innerhalb der EU.

Sanktionsrisiko behindert Lieferverträge

Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem dazu, Sanktionen für Verstöße festzulegen. Nach Angaben der EU-Kommission haben die meisten Staaten entsprechende Regelungen bislang jedoch noch nicht umgesetzt. Unternehmen könnten deshalb derzeit nicht ausreichend einschätzen, welche Risiken beim Bezug möglicherweise nicht konformer Öl- und Gaslieferungen bestehen.

Dies behindert laut Gaswirtschaft aktuell den Abschluss langfristiger Verträge. Mit der Empfehlung will die Behörde nach eigenen Angaben mehr Rechtssicherheit schaffen, ohne die eigentlichen Vorgaben der Verordnung zu ändern. Nach Angaben der EU-Kommission müssen nationale Gerichte die Empfehlung bei möglichen Streitfällen berücksichtigen. Rechtlich verbindlich bleibt jedoch die bestehende Methanverordnung.

Kritik von Umweltschützern

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass die Vorgaben zur Kontrolle von Importen hinter den Anforderungen zurückbleiben. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner forderte „klare Qualitätsstandards und wirksame Kontrollen“. Sollte die EU-Kommission die Regelungen nicht nachschärfen und einen verbindlichen Weg zu tatsächlichen Emissionsminderungen in wichtigen Exportregionen schaffen, werde die Verordnung ihr Ziel verfehlen und ausgerechnet jene Unternehmen begünstigen, die sich am stärksten gegen die Vorgaben eingesetzt hätten. (sh)

Dienstag, 21.07.2026, 14:33 Uhr
Susanne Harmsen

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