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Anders als von der EU vorgesehen, sollen kommunale Unternehmen am sogenannten Energy Sharing teilnehmen dürfen. Doch von der Theorie bis zur Praxis scheint es noch weit.
Die Lobbyarbeit trägt Früchte, doch reif für die kommunale Praxis ist das Ergebnis noch nicht. Wäre es beim Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vom Sommer geblieben, dürften am Energy Sharing nur Unternehmen teilnehmen, die nach der Definition der Europäischen Kommission als KMU gelten. Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimm
Freitag, 14.11.2025, 09:34 Uhr
Manfred Fischer
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