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Die Stadtwerke Dortmund müssen ihrer Ex-Vorständin rund 275.000 Euro nachzahlen. Das Landgericht gab Heike Heim in dem von ihr angestrengten Urkundenprozess recht.
Teilerfolg für Heike Heim im Rechtsstreit mit den Stadtwerken Dortmund (DSW 21). Die ehemalige Vorstandsvorsitzende, der im Sommer 2024 fristlos gekündigt worden war, hat Anspruch auf entgangene Vergütung. In einem Urkundenprozess − ein vereinfachtes Zivilverfahren − machte Heim vor dem Landgericht Dortmund gegenüber der Stadtwerke AG eine Forderung in Höhe von 273.680 Euro geltend (Az
Freitag, 9.10.2026, 17:51 Uhr
Manfred Fischer
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