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Die Bundesregierung hat beim Bundesverfassungsgericht Stellung zur Klage von Umweltverbänden gegen das geänderte Klimaschutzgesetz bezogen – und bleibt bei ihrer Linie.
Mehr als ein Jahr ist her, dass fünf Umweltorganisationen Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz eingereicht haben. Im September dieses Jahres forderte das Gericht in Karlsruhe die Bundesregierung auf, Stellung zu den Klagepunkten zu nehmen. Der Aufforderung ist man in Berlin nun offenbar nachgekommen. Wie die Umweltverbände mitteilen, lehne die Regierung darin „weitere Verpflichtungen zu effektivem Klimaschutz ab“. Die im Jahr 2024 „erfolgte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes“ halte sie für verfassungskonform.
Wie die Bundesregierung argumentiert, dazu äußern sich die Kläger derzeit nicht. „Generell äußern wir uns im Detail zur Bundesregierung in unserer Erwiderung, die wir dann auch ins Netz stellen, die aber noch einige Zeit benötigen wird“, erklärt der Prozessvertreter der Umweltverbände, Professor Felix Ekardt, auf Anfrage der Redaktion.
Die Einschätzung der Verbände aber spricht bereits für sich: „Klare Mängel durch die letzte Reform werden als nachrangig heruntergespielt, etwa bei der Nachsteuerung, wenn gesetzlich vorgegebene Ziele verfehlt werden“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der fünf Verbände.
BUND: „Behäbiges Abwinken und weiteres Schönreden“
„Wir werden die Stellungnahmen nun ausführlich juristisch prüfen lassen, aber können uns nur schwer vorstellen, wie die Bundesregierung ihre veraltete Klimapolitik erfolgreich rechtfertigen möchte“, kommentiert die Geschäftsführerin des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV), Susanne Jung, das Schreiben der Regierung. Scharfe Kritik kommt vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND): „Von der Bundesregierung bekommen wir vor allem behäbiges Abwinken und weiteres Schönreden“, wird Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik, in einer Mitteilung zitiert.
Neben der Bundesregierung waren auch umwelt- und klimawissenschaftliche Einrichtungen vom Bundesverfassungsgericht zu Stellungnahmen aufgefordert. Deren Argumentation sehen Umweltverbände als Unterstützung für die Klagen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen habe in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, „dass durch die Novellierung des Klimaschutzgesetzes die Erreichung der Klimaziele erschwert worden ist“, schreiben sie.
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung habe kritisiert, „dass sich der Nachsteuerungsmechanismus auf die Zielerreichung im laufenden Jahrzehnt beschränkt und erst bei Verfehlungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren greift“. Zudem habe der Expertenrat für Klimafragen deutlich gemacht, dass aufgrund der absehbaren Zielverfehlungen für die Bundesregierung dringender klimapolitischer Handlungsbedarf bestehe.
Die Kläger berufen sich auf CO2-Prognosen des Umweltbundesamts. Danach werden die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele für 2030 und 2040 verfehlt.
Hinter den Verfassungsbeschwerden stehen neben SFV und BUND auch Greenpeace, Germanwatch und die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Hinzu kommen nach Angaben der Organisationen noch 54.000 Einzelpersonen.
Montag, 22.12.2025, 14:46 Uhr
Manfred Fischer
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