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Die Regulierung von Glasfasernetzen will die Bundesnetzagentur mit einer Beschränkung „auf das absolut erforderliche Mindestmaß“ erleichtern und so den Weg für Kooperationen freimachen.
Für Telekommunikationsunternehmen soll es „noch attraktiver“ werden, Kooperationen beim Breitbandausbau auf Glasfaserbasis einzugehen oder eigene Preismodelle für die letzte Meile im eigenen Glasfasernetz zu verhandeln. Das teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 27. Mai mit und veröffentlichte zugleich einen Entwurf zur Definition und Analyse des Marktes für den Zugang zur „let
Montag, 27.05.2019, 16:23 Uhr
Kai Eckert
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