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Die Bundesnetzagentur hat ihr Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Kapazitätsprodukten für den Gastransport abgeschlossen.
Wie die Behörde mitteilt, ist mit der Festlegung ein abschließender Katalog „zulässiger Kapazitätsprodukte“ verabschiedet. Das Verfahren firmiert unter der Bezeichnung „Kaspar“ (Kapazitätsproduktestandardisierung).Damit dürfen die Fernleitungsnetzbetreiber nur noch bestimmte Transportverträge über feste und unterbrechbare Ein- und Ausspeisekapazitäten anbieten. Die
Donnerstag, 31.10.2019, 15:18 Uhr
Fritz Wilhelm
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