Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur senkt ab Mitte 2026 die vermiedenen Netzentgelte deutlich schneller ab.
Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln zur Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) vorgelegt. Nach Angaben der Behörde sollen die Entgelte bereits ab Mitte 2026 stufenweise reduziert werden. Zunächst ist eine Kürzung um 50 Prozent vorgesehen, Anfang 2027 folgt eine weitere Halbierung.
Anfang 2028 plant die Behörde eine Absenkung um 75 Prozent. Ab 2029 sollen die Entgelte vollständig entfallen, da die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ausläuft und die Behörde keine Anschlussregelung schaffen will. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die Entscheidung scharf. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärt, die Agentur hebele den Vertrauensschutz aus und dränge dezentrale Kraftwerke in Richtung Unwirtschaftlichkeit.
Vermiedene Netzentgelte fortführenHintergrund ist eine gesetzliche Änderung, die vorsah, dass bestehende Anlagen ihre vermiedenen Netzentgelte bis Ende 2028 erhalten. Diese Perspektive galt laut VKU als Grundlage für Investitionsentscheidungen und langfristige Betriebsmodelle. Mit der nun beschlossenen, beschleunigten Abschmelzung werde dieser Erwartungsrahmen grundlegend verändert. Aus Sicht des Verbandes greift die Entscheidung in Bestandsrechte ein und entzieht bereits kalkulierten Projekten einen Teil ihrer wirtschaftlichen Basis.
Die vNNE vergüten bislang, dass dezentrale, steuerbare Anlagen – insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – das Netz entlasten, indem sie Strom verbrauchsnah erzeugen. Viele kommunale Unternehmen nutzen diese Erlöse laut VKU zur Finanzierung ihrer Anlagen. Fielen die Entgelte früher und stärker als geplant weg, entstünden Einnahmeausfälle, die nicht kurzfristig kompensiert werden könnten. Ab 2029 entfiele das Entgelt vollständig.
Investitionen gefährdetLiebing verweist darauf, dass kommunale Unternehmen in den vergangenen Jahren kontinuierlich in klimafreundliche und dezentrale KWK-Anlagen investiert hätten. Diese Anlagen seien politisch gewollt und bis 2022 in Betrieb gegangen. „Die Bundesnetzagentur-Entscheidungen schaffen Unsicherheit und gefährden Anlagen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit unerlässlich sind“, so Liebing. Eine Energiewende ohne stabile KWK-Leistungen sei nicht denkbar.
Der VKU sieht zudem netztechnische Risiken. Nach Darstellung Liebings wächst in vielen Stromnetzen die Differenz zwischen lokal steigendem Stromverbrauch und dem Tempo des Netzausbaus. Übergabestellen zur vorgelagerten Netzebene würden zunehmend zu Engpässen. Gleichzeitig setze der Strommarkt keine ausreichenden Anreize für lokal netzdienliches Verhalten. Steuerbare Anlagen, die bislang in angespannten Lastsituationen gezielt zur Netzstabilisierung eingesetzt würden, müssten künftig stärker marktorientiert fahren. Damit gingen aus Sicht des Verbandes wichtige Stabilitätsreserven verloren.
Vorschlag des Verbandes ignoriertMit Unverständnis reagiert der VKU darauf, dass die Agentur einen eigenen Vorschlag für ein Netzentlastungsentgelt nicht aufgegriffen hat. Dieses Modell sollte nach Angaben des Verbandes den Beitrag dezentraler Anlagen weiterhin berücksichtigen und zugleich eine Anpassung der vermiedenen Netzentgelte ermöglichen.
Die Behörde verfolgt mit der Neuregelung das Ziel, die Entgeltstruktur im Stromnetz zu vereinfachen und Fehlanreize zu vermeiden. Der VKU warnt hingegen vor negativen Folgen für Investitionsbereitschaft und Standortattraktivität. Liebing spricht von einem Vertrauensverlust in staatliche Rahmenbedingungen und sieht die Bereitschaft zu weiteren Investitionen in dezentrale Erzeugung gefährdet.
Für kommunale Unternehmen bedeute die Entscheidung nach VKU-Angaben vor allem finanzielle Planungsunsicherheit. Ob und wie die Branche auf die wegfallenden Erlöse reagiert, dürfte auch davon abhängen, ob Gesetzgeber oder Regulierungsbehörde noch Anpassungen vornehmen. Bislang hält die Bundesnetzagentur an ihrem Zeitplan fest.
Das
Verfahren der Bundesnetzagentur zu den vermiedenen Netzentgelten steht im Internet bereit.
Mittwoch, 18.02.2026, 15:30 Uhr
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