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Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur konsultiert Datenerhebung im Energiemarkt
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Regulierung

Bundesnetzagentur konsultiert Datenerhebung im Energiemarkt

Die Bundesnetzagentur legt Eckpunkte für die künftige Erhebung und Bereitstellung von Energiemarktdaten vor. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis 13. Mai möglich.
Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zur künftigen Erhebung und Bereitstellung von Energiemarktdaten veröffentlicht, teilte die Behörde am 25. März mit. Die Konsultation betrifft Vorgaben zur strukturierten Meldung von Daten aus den Bereichen Strom, Gas und Wasserstoff. Grundlage bildet § 111g Energiewirtschaftsgesetz.

Mit der Festlegung „HEDWIG“ definiert die Behörde Prozesse, Zuständigkeiten und Datenflüsse für eine standardisierte Datenerhebung. Ziel ist eine einheitliche Datenbasis für regulatorische, administrative und wissenschaftliche Zwecke.

Die Bundesnetzagentur will Daten künftig dort erfassen, wo sie bereits aggregiert vorliegen. Dazu zählen insbesondere Übertragungsnetzbetreiber sowie der Marktgebietsverantwortliche im Gasmarkt. Die Festlegung setzt auf automatisierte Schnittstellen und standardisierte Formate.

Transparenzplattform für breitere Nutzung

Ein weiterer Baustein ist die Veröffentlichung der Daten auf einer nationalen Transparenzplattform. Die Plattform soll den Zugang für Marktteilnehmenden und Öffentlichkeit erleichtern. Die Bundesnetzagentur verfolgt damit das Ziel, Informationsasymmetrien zu reduzieren und eine einheitliche Datengrundlage bereitzustellen.

Die konkrete Ausgestaltung der Plattform sowie der Datenumfang bleiben Gegenstand der Konsultation. Auch Fragen zu Datenformaten, Aktualisierungsintervallen und Zugriffsrechten stehen zur Diskussion. Der Festlegungsentwurf ist öffentlich zugänglich. Marktakteure können bis zum 13. Mai Stellungnahmen einreichen. Die Bundesnetzagentur plant, die finale Festlegung im dritten Quartal 2026 zu veröffentlichen.

Der Festlegungsentwurf wegen des „Verfahrens zur Festlegung zur Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information nach § 111g EnWG“ hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Mittwoch, 25.03.2026, 14:00 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur konsultiert Datenerhebung im Energiemarkt
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Bundesnetzagentur konsultiert Datenerhebung im Energiemarkt
Die Bundesnetzagentur legt Eckpunkte für die künftige Erhebung und Bereitstellung von Energiemarktdaten vor. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis 13. Mai möglich.
Die Bundesnetzagentur hat einen Festlegungsentwurf zur künftigen Erhebung und Bereitstellung von Energiemarktdaten veröffentlicht, teilte die Behörde am 25. März mit. Die Konsultation betrifft Vorgaben zur strukturierten Meldung von Daten aus den Bereichen Strom, Gas und Wasserstoff. Grundlage bildet § 111g Energiewirtschaftsgesetz.

Mit der Festlegung „HEDWIG“ definiert die Behörde Prozesse, Zuständigkeiten und Datenflüsse für eine standardisierte Datenerhebung. Ziel ist eine einheitliche Datenbasis für regulatorische, administrative und wissenschaftliche Zwecke.

Die Bundesnetzagentur will Daten künftig dort erfassen, wo sie bereits aggregiert vorliegen. Dazu zählen insbesondere Übertragungsnetzbetreiber sowie der Marktgebietsverantwortliche im Gasmarkt. Die Festlegung setzt auf automatisierte Schnittstellen und standardisierte Formate.

Transparenzplattform für breitere Nutzung

Ein weiterer Baustein ist die Veröffentlichung der Daten auf einer nationalen Transparenzplattform. Die Plattform soll den Zugang für Marktteilnehmenden und Öffentlichkeit erleichtern. Die Bundesnetzagentur verfolgt damit das Ziel, Informationsasymmetrien zu reduzieren und eine einheitliche Datengrundlage bereitzustellen.

Die konkrete Ausgestaltung der Plattform sowie der Datenumfang bleiben Gegenstand der Konsultation. Auch Fragen zu Datenformaten, Aktualisierungsintervallen und Zugriffsrechten stehen zur Diskussion. Der Festlegungsentwurf ist öffentlich zugänglich. Marktakteure können bis zum 13. Mai Stellungnahmen einreichen. Die Bundesnetzagentur plant, die finale Festlegung im dritten Quartal 2026 zu veröffentlichen.

Der Festlegungsentwurf wegen des „Verfahrens zur Festlegung zur Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information nach § 111g EnWG“ hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Mittwoch, 25.03.2026, 14:00 Uhr
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