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Die Bundesnetzagentur stuft betriebliche Mehrkosten aus der EU-Methanverordnung rückwirkend ab August 2024 als volatile Kosten ein. Die Regelung „KOMET“ gilt bis Ende 2027.
Die Bundesnetzagentur erkennt zusätzliche Betriebskosten von Gasnetzbetreibern an, die durch die Umsetzung der europäischen Methanverordnung entstehen. Die Beschlusskammer 9 hat dazu das Festlegungsverfahren KOMET (BK9-26/620-1 bis BK9-26/620-5) abgeschlossen. Die Kosten können als volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) berücksichtigt werden. Die Fest
Montag, 2.11.2026, 12:51 Uhr
Susanne Harmsen
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