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Energie & Management > Mobilität - Bund setzt strengere THG-Vorgaben um
Quelle: Shutterstock / ModernNomads
Mobilität

Bund setzt strengere THG-Vorgaben um

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen senken und Vorgaben der EU im Verkehrssektor umsetzen soll.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs(THG)-Quote beschlossen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, die Novelle ermögliche klimafreundlicheres Tanken und setze europäische Vorgaben um. Die Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter, den CO2-Ausstoß ihrer Produkte zu reduzieren. Sie können dies durch nachhaltige Biokraftstoffe, den Einsatz von Wasserstoff in Raffinerien oder durch bereitgestellten Strom für Elektrofahrzeuge erreichen. 

Die Bundesregierung verfehlt im Verkehr weiterhin ihre Klimaziele, weshalb Anpassungen notwendig sind. Der Entwurf führt erstmals eine Pflicht für Mineralölunternehmen ein, Wasserstoff aus erneuerbaren Energien einzusetzen. Schneider betonte, die gesicherte Nachfrage solle den Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur unterstützen. Gleichzeitig begrenze der Entwurf weiterhin den Einsatz herkömmlicher Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln, um Auswirkungen auf Ernährung und Umwelt zu vermeiden. 

Nach Angaben des Umweltministeriums bilden die ausgewiesenen Erfüllungskosten im Entwurf nur direkte Kosten ab, während entlastende Effekte wie ein wegfallender CO2-Preis für erneuerbare Kraftstoffe nicht berücksichtigt werden. Die Methode soll überarbeitet werden.

THG-Quote soll Pfad bis 2040 bekommen

Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Reststoffen wie Stroh oder Biomasse aus Algen soll schrittweise steigen. Die Bundesregierung plant zudem, die nationale THG-Quote bis 2040 fortzuschreiben und auf 59 Prozent zu erhöhen. Sie liegt in diesem Jahr bei 10,6 Prozent. Ab 2027 sollen Reststoffe aus der Palmölproduktion nicht mehr auf die Quote angerechnet werden. Nach Ministeriumsangaben verursache Palmöl global erhebliche Umweltschäden. Weiterhin anrechenbar bleiben Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln, deren Einsatz aber gedeckelt bleibt.

Verbände bewerten den Entwurf unterschiedlich. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie, sagte, die Vorgaben erhöhten bereits im kommenden Jahr den Druck auf Anbieter. Er forderte, erneuerbare Kraftstoffe steuerlich zu entlasten, um zusätzliche Belastungen für Verbraucher zu vermeiden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) erklärte durch Geschäftsführer Andreas Rade, die Ziele erforderten zusätzliche Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe. Die Quote müsse bis 2030 weiter angehoben werden.

Gemischte Verbändereaktionen

Der Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft sieht laut Vorstand Timm Kehler verlässlichere Rahmenbedingungen, warnt aber vor Risiken für Bio-LNG, da die Doppelanrechnung wegfallen soll. Auch der Biogasrat kritisierte laut Geschäftsführerin Janet Hochi, der Entwurf benachteilige Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe. Die geplante Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit für Biomethan und Bio-LNG im Jahr 2026 gefährde Investitionen mittelständischer Unternehmen. Hochi forderte eine Übergangsregelung bis 2030.

Weitere Stellungnahmen kamen aus der Bioenergiebranche. Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie forderte laut Büro, Maßnahmen zur Betrugsprävention schneller einzuführen. Der Entwurf verschiebe einzelne Regelungen auf 2027. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt laut Vorsitzendem Alois Gerig die Fortschreibung der Vorgaben bis 2040 und strengere Kontrollen gegen Betrug. Er plädiert jedoch dafür, die Quote bis 2030 stärker zu erhöhen und Begrenzungen bei Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse zu lockern. Gerig verwies darauf, dass verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen erst ab 2027 greifen sollen.

Strom als Option fällt aus

Nikolas von Wysiecki, Klima- und Verkehrsexperte beim Naturschutzbund Deutschland (Nabu), kritisierte, die Regelung verlagere Kosten auf die Autofahrer, da eine verpflichtende Quote für synthetische Kraftstoffe vorgesehen sei. Auch die Deutsche Umwelthilfe äußerte Kritik, weil der Ausstieg aus Soja-Diesel entfalle und Reststoffe aus Palmöl erst ab 2027 ausgeschlossen würden. 

Schienenverbände kritisieren, dass klimafreundlicher Bahnstrom erneut keine Erfüllungsoption darstellt. Das Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, Die Güterbahnen, Mofair, Verband der Bahnindustrie, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und Verband der Güterwagenhalter verweist darauf, dass europäisches Recht diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.

Parallel dazu veröffentlichte die Bonner Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Bericht, wonach Biokraftstoffe im Jahr 2024 rund 11,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart haben. Elmar Baumann vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie sagte, Marktverwerfungen und eine niedrige Quote hätten die Potenziale begrenzt. Die nun geplante Umsetzung der EU-Richtlinie RED III könne aus Sicht der Branche dafür sorgen, dass neue Regeln ab 2026 wirken und Wettbewerbsnachteile enden.

Donnerstag, 11.12.2025, 11:45 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Shutterstock / ModernNomads
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Bund setzt strengere THG-Vorgaben um
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen senken und Vorgaben der EU im Verkehrssektor umsetzen soll.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs(THG)-Quote beschlossen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, die Novelle ermögliche klimafreundlicheres Tanken und setze europäische Vorgaben um. Die Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter, den CO2-Ausstoß ihrer Produkte zu reduzieren. Sie können dies durch nachhaltige Biokraftstoffe, den Einsatz von Wasserstoff in Raffinerien oder durch bereitgestellten Strom für Elektrofahrzeuge erreichen. 

Die Bundesregierung verfehlt im Verkehr weiterhin ihre Klimaziele, weshalb Anpassungen notwendig sind. Der Entwurf führt erstmals eine Pflicht für Mineralölunternehmen ein, Wasserstoff aus erneuerbaren Energien einzusetzen. Schneider betonte, die gesicherte Nachfrage solle den Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur unterstützen. Gleichzeitig begrenze der Entwurf weiterhin den Einsatz herkömmlicher Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln, um Auswirkungen auf Ernährung und Umwelt zu vermeiden. 

Nach Angaben des Umweltministeriums bilden die ausgewiesenen Erfüllungskosten im Entwurf nur direkte Kosten ab, während entlastende Effekte wie ein wegfallender CO2-Preis für erneuerbare Kraftstoffe nicht berücksichtigt werden. Die Methode soll überarbeitet werden.

THG-Quote soll Pfad bis 2040 bekommen

Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Reststoffen wie Stroh oder Biomasse aus Algen soll schrittweise steigen. Die Bundesregierung plant zudem, die nationale THG-Quote bis 2040 fortzuschreiben und auf 59 Prozent zu erhöhen. Sie liegt in diesem Jahr bei 10,6 Prozent. Ab 2027 sollen Reststoffe aus der Palmölproduktion nicht mehr auf die Quote angerechnet werden. Nach Ministeriumsangaben verursache Palmöl global erhebliche Umweltschäden. Weiterhin anrechenbar bleiben Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln, deren Einsatz aber gedeckelt bleibt.

Verbände bewerten den Entwurf unterschiedlich. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie, sagte, die Vorgaben erhöhten bereits im kommenden Jahr den Druck auf Anbieter. Er forderte, erneuerbare Kraftstoffe steuerlich zu entlasten, um zusätzliche Belastungen für Verbraucher zu vermeiden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) erklärte durch Geschäftsführer Andreas Rade, die Ziele erforderten zusätzliche Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe. Die Quote müsse bis 2030 weiter angehoben werden.

Gemischte Verbändereaktionen

Der Verband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft sieht laut Vorstand Timm Kehler verlässlichere Rahmenbedingungen, warnt aber vor Risiken für Bio-LNG, da die Doppelanrechnung wegfallen soll. Auch der Biogasrat kritisierte laut Geschäftsführerin Janet Hochi, der Entwurf benachteilige Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe. Die geplante Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit für Biomethan und Bio-LNG im Jahr 2026 gefährde Investitionen mittelständischer Unternehmen. Hochi forderte eine Übergangsregelung bis 2030.

Weitere Stellungnahmen kamen aus der Bioenergiebranche. Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie forderte laut Büro, Maßnahmen zur Betrugsprävention schneller einzuführen. Der Entwurf verschiebe einzelne Regelungen auf 2027. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt laut Vorsitzendem Alois Gerig die Fortschreibung der Vorgaben bis 2040 und strengere Kontrollen gegen Betrug. Er plädiert jedoch dafür, die Quote bis 2030 stärker zu erhöhen und Begrenzungen bei Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse zu lockern. Gerig verwies darauf, dass verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen erst ab 2027 greifen sollen.

Strom als Option fällt aus

Nikolas von Wysiecki, Klima- und Verkehrsexperte beim Naturschutzbund Deutschland (Nabu), kritisierte, die Regelung verlagere Kosten auf die Autofahrer, da eine verpflichtende Quote für synthetische Kraftstoffe vorgesehen sei. Auch die Deutsche Umwelthilfe äußerte Kritik, weil der Ausstieg aus Soja-Diesel entfalle und Reststoffe aus Palmöl erst ab 2027 ausgeschlossen würden. 

Schienenverbände kritisieren, dass klimafreundlicher Bahnstrom erneut keine Erfüllungsoption darstellt. Das Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, Die Güterbahnen, Mofair, Verband der Bahnindustrie, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und Verband der Güterwagenhalter verweist darauf, dass europäisches Recht diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht.

Parallel dazu veröffentlichte die Bonner Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Bericht, wonach Biokraftstoffe im Jahr 2024 rund 11,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart haben. Elmar Baumann vom Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie sagte, Marktverwerfungen und eine niedrige Quote hätten die Potenziale begrenzt. Die nun geplante Umsetzung der EU-Richtlinie RED III könne aus Sicht der Branche dafür sorgen, dass neue Regeln ab 2026 wirken und Wettbewerbsnachteile enden.

Donnerstag, 11.12.2025, 11:45 Uhr
Susanne Harmsen

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