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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Bund plant längere E-Auto-Steuerbefreiung
Quelle: Shutterstock
Elektrofahrzeuge

Bund plant längere E-Auto-Steuerbefreiung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge beschlossen und antwortet auf Fragen zur Förderung der Elektromobilität.
Die Bundesregierung aus SPD und Union hat laut einem aktuellen Dokument des Deutschen Bundestags ihren im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch bekräftigt, die Elektromobilität mit steuerlichen Anreizen zu unterstützen. Der bislang fehlende Fortschritt bei mehreren angekündigten Maßnahmen sorgt jedoch für Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Mittelpunkt steht die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die ohne neues Gesetz zum 31. Dezember 2025 enden würde. 

Nach Angaben der Bundesregierung hat das Kabinett am 15. Oktober Den Entwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet. Der Entwurf befinde sich im parlamentarischen Verfahren und soll die Steuerbefreiung verlängern. Angaben zur Wirkung der Steuerbefreiung auf Kaufentscheidungen liegen der Regierung laut ihrer Antwort nicht vor. Die Befreiung sei lediglich eine flankierende Maßnahme zu weiteren Förderinstrumenten, heißt es.

Keine weiteren Aufschläge für Verbrenner

Zur Diskussion eines Bonus-Malus-Systems in der Kfz-Steuer erklärt die Bundesregierung, dass mit der letzten Gesetzesnovelle bereits eine stärker belastende CO2-Komponente für emissionsintensive Pkw eingeführt wurde. Ein darüber hinausgehendes Bonus-Malus-Modell sei im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Steuerliche Vorteile für konventionelle Dienstwagen gebe es nach Regierungsangaben nicht. Die bestehende Förderung richte sich ausschließlich auf emissionsfreie und emissionsarme Antriebe und gilt für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden.

Der Elektrifizierung von Unternehmensflotten misst die Bundesregierung grundsätzlich Bedeutung bei. Sie lehnt jedoch gesetzliche Quoten, wie sie die EU-Kommission diskutiert hat, ab. Den steuerlichen Regelungen für Elektro-Dienstwagen schreibt sie einen hohen Einfluss auf den Hochlauf der Elektromobilität zu. Der Anteil begünstigter Fahrzeuge sei ab 2020 deutlich gestiegen. Daten zum Anteil elektrisch gefahrener Kilometer bei Plug-in-Hybriden liegen der Bundesregierung dagegen nicht vor. Weitere Maßnahmen sollen im laufenden Klimaschutzprogramm erarbeitet werden, das endgültige Maßnahmenpaket wird erst mit dem Kabinettsbeschluss erwartet.

Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur arbeite das Bundesministerium für Verkehr an einem neuen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030. Konkrete Angaben zu einzelnen Maßnahmen seien aufgrund laufender Abstimmungen noch nicht möglich. Die Bundesregierung hält am Grundsatz fest, dass der Ausbau der Ladepunkte der Marktentwicklung vorausgehen soll, zugleich aber privatwirtschaftlich und bedarfsorientiert erfolgen müsse. Ziel sei ein verlässliches und alltagstaugliches Laden im städtischen und ländlichen Raum. 

Beim Thema bidirektionales Laden plant die Bundesregierung laut eigenen Angaben Förderinstrumente für entsprechende technische Lösungen. Zudem sollen rechtliche Vereinfachungen greifen, etwa durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes, das sich im parlamentarischen Verfahren befindet. Zur Preistransparenz an öffentlichen Ladesäulen verweist die Regierung auf die europäische Infrastrukturverordnung AFIR. Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte müssen seit April 2025 statische und dynamische Daten kostenfrei bereitstellen, die über die Plattform „Mobilithek“ abrufbar sind.

Der neue Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 befindet sich laut Bundesverkehrsministerium in der Ressortabstimmung (wir berichteten). Ein Kabinettsbeschluss soll im Herbst 2025 folgen. Von 68 Maßnahmen des Masterplans II aus der vergangenen Legislaturperiode seien 49 umgesetzt worden. Die Bundesregierung nennt 19 Maßnahmen, die bisher nicht realisiert wurden, darunter Vorgaben zur Beschilderung, Regelungen für Ladepunkte an Verkehrsknotenpunkten oder Fragen der Flächenbereitstellung entlang von Autobahnen.

Zur steuerfreien Möglichkeit des Ladens beim Arbeitgeber erklärt die Regierung, die Regelung erfülle ihren Zweck. Ob eine Verlängerung über 2030 hinaus erforderlich sei, werde später entschieden. Zu den Verteilungswirkungen steuerlicher Förderinstrumente liegen der Bundesregierung keine konkreten Daten vor. Sie betont jedoch, dass die Maßnahmen vor allem kleine und mittlere Betriebe adressieren und auch den Gebrauchtwagenmarkt beeinflussen könnten. Dadurch entstünden indirekte Vorteile für private Käufer.

Donnerstag, 27.11.2025, 12:25 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Bund plant längere E-Auto-Steuerbefreiung
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Bund plant längere E-Auto-Steuerbefreiung
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge beschlossen und antwortet auf Fragen zur Förderung der Elektromobilität.
Die Bundesregierung aus SPD und Union hat laut einem aktuellen Dokument des Deutschen Bundestags ihren im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch bekräftigt, die Elektromobilität mit steuerlichen Anreizen zu unterstützen. Der bislang fehlende Fortschritt bei mehreren angekündigten Maßnahmen sorgt jedoch für Nachfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Mittelpunkt steht die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge, die ohne neues Gesetz zum 31. Dezember 2025 enden würde. 

Nach Angaben der Bundesregierung hat das Kabinett am 15. Oktober Den Entwurf für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet. Der Entwurf befinde sich im parlamentarischen Verfahren und soll die Steuerbefreiung verlängern. Angaben zur Wirkung der Steuerbefreiung auf Kaufentscheidungen liegen der Regierung laut ihrer Antwort nicht vor. Die Befreiung sei lediglich eine flankierende Maßnahme zu weiteren Förderinstrumenten, heißt es.

Keine weiteren Aufschläge für Verbrenner

Zur Diskussion eines Bonus-Malus-Systems in der Kfz-Steuer erklärt die Bundesregierung, dass mit der letzten Gesetzesnovelle bereits eine stärker belastende CO2-Komponente für emissionsintensive Pkw eingeführt wurde. Ein darüber hinausgehendes Bonus-Malus-Modell sei im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Steuerliche Vorteile für konventionelle Dienstwagen gebe es nach Regierungsangaben nicht. Die bestehende Förderung richte sich ausschließlich auf emissionsfreie und emissionsarme Antriebe und gilt für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden.

Der Elektrifizierung von Unternehmensflotten misst die Bundesregierung grundsätzlich Bedeutung bei. Sie lehnt jedoch gesetzliche Quoten, wie sie die EU-Kommission diskutiert hat, ab. Den steuerlichen Regelungen für Elektro-Dienstwagen schreibt sie einen hohen Einfluss auf den Hochlauf der Elektromobilität zu. Der Anteil begünstigter Fahrzeuge sei ab 2020 deutlich gestiegen. Daten zum Anteil elektrisch gefahrener Kilometer bei Plug-in-Hybriden liegen der Bundesregierung dagegen nicht vor. Weitere Maßnahmen sollen im laufenden Klimaschutzprogramm erarbeitet werden, das endgültige Maßnahmenpaket wird erst mit dem Kabinettsbeschluss erwartet.

Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur arbeite das Bundesministerium für Verkehr an einem neuen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030. Konkrete Angaben zu einzelnen Maßnahmen seien aufgrund laufender Abstimmungen noch nicht möglich. Die Bundesregierung hält am Grundsatz fest, dass der Ausbau der Ladepunkte der Marktentwicklung vorausgehen soll, zugleich aber privatwirtschaftlich und bedarfsorientiert erfolgen müsse. Ziel sei ein verlässliches und alltagstaugliches Laden im städtischen und ländlichen Raum. 

Beim Thema bidirektionales Laden plant die Bundesregierung laut eigenen Angaben Förderinstrumente für entsprechende technische Lösungen. Zudem sollen rechtliche Vereinfachungen greifen, etwa durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes, das sich im parlamentarischen Verfahren befindet. Zur Preistransparenz an öffentlichen Ladesäulen verweist die Regierung auf die europäische Infrastrukturverordnung AFIR. Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte müssen seit April 2025 statische und dynamische Daten kostenfrei bereitstellen, die über die Plattform „Mobilithek“ abrufbar sind.

Der neue Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 befindet sich laut Bundesverkehrsministerium in der Ressortabstimmung (wir berichteten). Ein Kabinettsbeschluss soll im Herbst 2025 folgen. Von 68 Maßnahmen des Masterplans II aus der vergangenen Legislaturperiode seien 49 umgesetzt worden. Die Bundesregierung nennt 19 Maßnahmen, die bisher nicht realisiert wurden, darunter Vorgaben zur Beschilderung, Regelungen für Ladepunkte an Verkehrsknotenpunkten oder Fragen der Flächenbereitstellung entlang von Autobahnen.

Zur steuerfreien Möglichkeit des Ladens beim Arbeitgeber erklärt die Regierung, die Regelung erfülle ihren Zweck. Ob eine Verlängerung über 2030 hinaus erforderlich sei, werde später entschieden. Zu den Verteilungswirkungen steuerlicher Förderinstrumente liegen der Bundesregierung keine konkreten Daten vor. Sie betont jedoch, dass die Maßnahmen vor allem kleine und mittlere Betriebe adressieren und auch den Gebrauchtwagenmarkt beeinflussen könnten. Dadurch entstünden indirekte Vorteile für private Käufer.

Donnerstag, 27.11.2025, 12:25 Uhr
Susanne Harmsen

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