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Energie & Management > Klimaschutz - Brüssel genehmigt Beihilfen für die deutsche Industrie
Quelle: Fotolia / bluedesign
Klimaschutz

Brüssel genehmigt Beihilfen für die deutsche Industrie

Deutschland darf den Übergang seiner Industrie zur Klimaneutralität mit bis zu 2,2 Mrd. Euro subventionieren.
Die Bundesregierung hatte eine entsprechende Beihilferegelung auf der Grundlage eines „Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung“ vorgelegt, den die EU-Kommission im letzten Jahr beschlossen hatte, um den Ausstieg der EU-Staaten aus der Nutzung fossiler Energien zu beschleunigen. Damit sollen Investitionen in die Elektrifizierung industrieller Prozesse und der Ersatz fossiler Brennstoffe durch erneuerbaren Wasserstoff beziehungsweise aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe (zum Beispiel synthetische Kraftstoffe) gefördert werden.

Die Regelung werde die deutsche Industrie dabei „unterstützen, weiter in die Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse zu investieren“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Deutschland werde seine Abhängigkeit von importierten, fossilen Rohstoffen schneller verringern. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt blieben.

Die Beihilfen sollen in Form von direkten Zuschüssen erfolgen. Sie werden Industrieunternehmen in Deutschland angeboten, die fossile Brennstoffe als Energiequelle oder als Rohstoff benutzen. Förderfähig sind Projekte, die zu einer Minderung der Treibhausgase um mindestens 40 Prozent führen. Die Unternehmen müssen ihre Produktion entweder elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Wasserstoff umsteigen.

Pro Empfänger dürfen die Beihilfen 200 Millionen Euro nicht übersteigen und sie müssen bis spätestens Ende 2025 gewährt werden. Sie stehen außerdem unter der Voraussetzung, dass die anvisierte Reduktion der Emissionen auch erreicht wird und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Unternehmen, die unter den Emissionshandel (ETS) fallen, dürfen ihre Kapazitäten nicht um mehr als 2 Prozent erhöhen und sie müssen ihre Emissionen unter die einschlägigen Benchmarks im ETS bringen.

Die Kommission hat den deutschen Beihilferahmen unter diesen Bedingungen genehmigt, weil er nach ihrer Ansicht „geeignet und angemessen ist, um den grünen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des REPower-EU-Planes und des Industrieplanes zum Green Deal von Bedeutung sind“.

Damit werde ein weiterer Schritt getan, „um die energieintensiven Produzenten in Deutschland bei der Dekarbonisierung gezielt unterstützen zu können und Investitionen anzureizen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in Berlin: „Wir ergänzen mit der neuen Förderrichtlinie unseren Instrumentenkasten und wollen gezielt auch den kleinen und mittleren Unternehmen helfen“. An Projekten mit einer Fördersumme über 15 Millionen Euro müssen sich die Länder mit mindestens 30 Prozent beteiligen.

Mittwoch, 10.04.2024, 15:38 Uhr
Tom Weingärtner
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Brüssel genehmigt Beihilfen für die deutsche Industrie
Deutschland darf den Übergang seiner Industrie zur Klimaneutralität mit bis zu 2,2 Mrd. Euro subventionieren.
Die Bundesregierung hatte eine entsprechende Beihilferegelung auf der Grundlage eines „Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung“ vorgelegt, den die EU-Kommission im letzten Jahr beschlossen hatte, um den Ausstieg der EU-Staaten aus der Nutzung fossiler Energien zu beschleunigen. Damit sollen Investitionen in die Elektrifizierung industrieller Prozesse und der Ersatz fossiler Brennstoffe durch erneuerbaren Wasserstoff beziehungsweise aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe (zum Beispiel synthetische Kraftstoffe) gefördert werden.

Die Regelung werde die deutsche Industrie dabei „unterstützen, weiter in die Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse zu investieren“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Deutschland werde seine Abhängigkeit von importierten, fossilen Rohstoffen schneller verringern. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt blieben.

Die Beihilfen sollen in Form von direkten Zuschüssen erfolgen. Sie werden Industrieunternehmen in Deutschland angeboten, die fossile Brennstoffe als Energiequelle oder als Rohstoff benutzen. Förderfähig sind Projekte, die zu einer Minderung der Treibhausgase um mindestens 40 Prozent führen. Die Unternehmen müssen ihre Produktion entweder elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Wasserstoff umsteigen.

Pro Empfänger dürfen die Beihilfen 200 Millionen Euro nicht übersteigen und sie müssen bis spätestens Ende 2025 gewährt werden. Sie stehen außerdem unter der Voraussetzung, dass die anvisierte Reduktion der Emissionen auch erreicht wird und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Unternehmen, die unter den Emissionshandel (ETS) fallen, dürfen ihre Kapazitäten nicht um mehr als 2 Prozent erhöhen und sie müssen ihre Emissionen unter die einschlägigen Benchmarks im ETS bringen.

Die Kommission hat den deutschen Beihilferahmen unter diesen Bedingungen genehmigt, weil er nach ihrer Ansicht „geeignet und angemessen ist, um den grünen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des REPower-EU-Planes und des Industrieplanes zum Green Deal von Bedeutung sind“.

Damit werde ein weiterer Schritt getan, „um die energieintensiven Produzenten in Deutschland bei der Dekarbonisierung gezielt unterstützen zu können und Investitionen anzureizen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in Berlin: „Wir ergänzen mit der neuen Förderrichtlinie unseren Instrumentenkasten und wollen gezielt auch den kleinen und mittleren Unternehmen helfen“. An Projekten mit einer Fördersumme über 15 Millionen Euro müssen sich die Länder mit mindestens 30 Prozent beteiligen.

Mittwoch, 10.04.2024, 15:38 Uhr
Tom Weingärtner

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