Quelle: Jonas Rosenberger
Der EU-Regulierer vereinheitlicht die Regeln für Anbieter von Regelenergie weiter. Vor allem kleinere Marktteilnehmer sollen leichter Zugang erhalten.
Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Acer) hat Änderungen an den Regeln für die europäischen Regelenergieplattformen „PICASSO“ und „MARI“ beschlossen. Mit den Entscheidungen 12/2026 und 13/2026 genehmigte ACER entsprechende Vorschläge der europäischen Übertragungsnetzbetreiber, nahm daran allerdings Änderungen vor.
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten ihre Vorschläge im Dezember 2025 bei Acer eingereicht. Im Mittelpunkt steht die weitere Harmonisierung der Präqualifikation von Regelenergieanbietern. Dabei müssen Anbieter nachweisen, dass ihre Erzeugungsanlagen, Speicher oder flexiblen Verbraucher die technischen und betrieblichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Regelenergie erfüllen.
Die Plattform Picasso dient dem grenzüberschreitenden Austausch von automatisch aktivierter Frequenzwiederherstellungsreserve (aFRR). Die Plattform Mari übernimmt diese Funktion für die manuell aktivierte Frequenzwiederherstellungsreserve (mFRR).
Regelenergie wird von den Übertragungsnetzbetreibern eingesetzt, um kurzfristige Abweichungen zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch auszugleichen und damit die Netzfrequenz stabil zu halten. Die europäischen Plattformen ermöglichen es dabei, Regelenergie auch grenzüberschreitend abzurufen.
Befragung von Marktteilnehmern alle zwei Jahre
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Regeln ist ein regelmäßiger Harmonisierungsprozess. Künftig sollen die Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre Marktteilnehmer befragen, bei welchen Bedingungen für Regelenergieanbieter noch Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen. Auf dieser Grundlage sollen sie gemeinsame Vorschläge für eine weitere Angleichung entwickeln und öffentlich konsultieren.
Acer vereinheitlicht zugleich die Anforderungen an die Präqualifikation. Das betrifft unter anderem den Wechsel von Anlagen zwischen verschiedenen Regelenergieanbietern, eine erneute Präqualifikation, die Beendigung einer Präqualifikation sowie den Datenaustausch. Ein Teil der Anforderungen bleibt zunächst auf nationaler Ebene geregelt. Acer begründet dies mit den bislang begrenzten Erfahrungen mit harmonisierten Verfahren. Eine weitere Angleichung soll folgen.
Drei Wege zur Präqualifikation
Eine wesentliche Neuerung sind drei mögliche Wege zur Präqualifikation. Neben dem bisherigen Nachweis durch einen Aktivierungstest sind eine Ex-post-Verifizierung und ein Fast-Track-Verfahren vorgesehen. Bei den beiden letztgenannten Varianten können Anbieter schneller in den Markt eintreten, weil die Fähigkeit zur Erbringung der Regelenergie während des Betriebs überprüft wird, statt sie vollständig vor dem Markteintritt nachzuweisen.
Die Übertragungsnetzbetreiber können nach den Acer-Vorgaben eines oder mehrere dieser Verfahren einsetzen. Voraussetzung ist die Zustimmung der jeweils zuständigen nationalen Regulierungsbehörde. Acer stellt die drei Möglichkeiten grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander.
Von den Änderungen sollen insbesondere Betreiber kleinerer und dezentraler Anlagen profitieren. Die bisherigen Präqualifikationsverfahren wurden ursprünglich vor allem für große konventionelle Erzeugungsanlagen entwickelt.
Bei zahlreichen kleineren Einheiten könnten dieselben Anforderungen dagegen zu einem unverhältnismäßig hohen administrativen und finanziellen Aufwand führen. Acer will deshalb Markteintrittshürden reduzieren und zugleich gewährleisten, dass die Anbieter Regelenergie sicher und zuverlässig bereitstellen können.
Für die Umsetzung gibt Acer einen Zeitplan vor. Die Übertragungsnetzbetreiber haben sechs Monate Zeit, ihren jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden Vorschläge zur Anpassung der nationalen Bedingungen vorzulegen. Nach deren Genehmigung bleiben den Netzbetreibern weitere 24 Monate, um die harmonisierten Präqualifikationsverfahren umzusetzen. (sag)
Mittwoch, 23.09.2026, 16:40 Uhr
Stefan Sagmeister
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