Dienstag, 19.04.2005, 17:55 Uhr
Das Amtsgericht Heilbronn hat in einem bundesweit einmaligen Verfahren die Gaspreiserhöhung der Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) vom Oktober 2004 für „unbillig“, also ungültig erklärt, weil der Versorger seine Kalkulation nicht offenlegen wollte. Der BGW bezeichnet das Urteil als fehlerhaft und nicht nachvollziehbar, der Versorger hat Berufung angekündigt.