Freitag, 2.05.2008, 13:00 Uhr
Für Beschwerden gegen Netzentgeltbescheide der Bundesnetzagentur, die in sogenannter Organleihe für Regulierungsbehörden der Bundesländer ausgestellt wurden, ist nicht das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, sondern das Oberlandesgericht des jeweiligen Bundeslandes zuständig.